Fahnen in Staatsfarben seien am 19. September auf Bundesgebäuden auf halbmast zu setzen, die EU-Flagge sei einzuholen.

Fahnen in Staatsfarben seien am 19. September auf Bundesgebäuden auf halbmast zu setzen, die EU-Flagge sei einzuholen.
Die Landeshauptleute wurden in einem Schreiben um gleichartige Regelung für Landesimmobilien ersucht, wie auch Medien berichteten. Ein Erlass über Trauerbeflaggung in Niederösterreich stieß bei SPÖ-Gemeindevertretern auf Unverständnis.
Die Regelung des Bundes gilt am 19. September von 7.00 bis 19.00 Uhr für alle bundeseigenen und jene nicht im Bundeseigentum stehenden Gebäude, in denen Dienststellen des Bundes untergebracht sind. Alternativ können Flaggen in den Staatsfarben unter Verwendung eines Trauerflors - notfalls auch schwarze Flaggen - gehisst werden, hieß es.
Das Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Landesdirektion hat analog zum Bund für den 19. September Trauerbeflaggung für landeseigene sowie nicht im Landeseigentum stehende Gebäude, in denen jedoch Dienststellen des Landes untergebracht sind, angeordnet. "Bei allem Respekt vor der verstorbenen englischen Königin. Aber es ist für mich völlig unverständlich, dass hier eine Trauerbeflaggung für ein nicht demokratisch legitimiertes Staatsoberhaupt, noch dazu für ein Land, das nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist, angeordnet wird", kritisierte NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak am Dienstag in einer Aussendung.
(APA/Red)
