Die Wiedereinführung der mit Ende des vergangenen Schuljahrs ausgelaufenen Sonderbetreuungszeit für berufstätige Eltern coronapositiver Kinder wird von AK und ÖGB gefordert.
Arbeiterkammer (AK) und ÖGB verlangen die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit für berufstätige Eltern Kindergarten- und Volksschulkinder. "Ein Schulbeginn mit Rechtsunsicherheit ist berufstätigen Eltern nicht zumutbar!", so AK-Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann in einer Aussendung.
Derzeit dürfen Kindergartenkinder sowie Volksschüler Kindergarten bzw. Schule nicht besuchen, wenn sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. Zwar dürfen ihre Eltern in diesem Fall grundsätzlich daheimbleiben. Rechtliche Basis dafür sind jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Corona gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.
Allerdings sei die konkrete Dauer für die
Freistellung dem Gesetz nicht zu entnehmen, monierte Anderl. Diese
müsste letztlich in jedem Einzelfall gerichtlich geklärt werden. "Gerade
in Krisenzeiten ist der Arbeitsplatz kein Ort für arbeitsrechtliche
Experimente." Die allgemeinen Regelungen zu Dienstverhinderungen hätten
zwar in normalen Zeiten ihre Berechtigung - für den Krisenmodus habe man
aber die zeitlich klar definierte Sonderbetreuungszeit eingeführt.
Solange die Pandemie nicht vorbei sei, müsse diese als Dauerrecht
verankert werden.