Vorerst will das Bundeskanzleramt der in den Ermittlungen zur ÖVP-Inseratenaffäre erfolgten Anordung der Korruptionsstaatsanwaltschaft, alle elektronischen Daten Dutzender Mitarbeiter zu übermitteln, nicht nachkommen.
Diese Anordnung sei für einen Vollzug zu unbestimmt, meint der vom Kanzleramt als "Anwalt der Republik" beigezogene Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn. Er sei immer für eine Aufklärung eingetreten, aber diese habe "rechtsrichtig" zu erfolgen.
Kanzleramt kommt WKStA-Anordnung vorerst nicht nach
Dies haben Peschorn und Kanzleramts-Generalsekretär Bernd Brünner am Mittwoch Vertretern der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei einem Treffen mitgeteilt. Zur Einigung über die weitere Vorgangsweise ist man dabei allerdings nicht gekommen. Peschorn legte - wie er im Gespräch mit der APA berichtete - die juristischen Argumente vor, die aus seiner Sicht einen Vollzug der Anordnung unmöglich machen.
WKStA verlangte Sicherstellung der elektronischen Daten
Die WKStA hatte Mitte August die
Sicherstellung aller elektronischen Daten aller Personen verlangt, die
von Dezember 2017 bis Oktober 2021 im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und
strategische Kommunikation für das BKA tätig waren. Dies mit dem
Argument, dass frühere enge Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz
(ÖVP) massenhaft Emails gelöscht und ihre Handys getauscht hätten und
nun möglicherweise Beweismaterial fehle. Mit der Sicherstellung der
Daten von möglichen Kommunikationspartnern hofft die WKStA über Umwege
"Informationen über die Auftragsvergaben und die Verwendung der
Ergebnisse der Umfragen in der Öffentlichkeitsarbeit" gewinnen zu
können.
Peschorn hält Anordnung für nicht nachvollziehbar
Peschorn hält diese Anordnung mangels ausreichender Determinierung, welche konkreten Daten sichergestellt werden sollen, für nicht vollziehbar. Der Anordnung sind weder Namen noch Kommunikationsbeziehungen zu entnehmen.
Sicherstellungs-Anordnungen - die die Grundlage für die Ausübung von behördlicher Zwangsgewalt sind - müssten vorgeben, was von wem genau sicherzustellen ist, zumal Betroffene, deren persönliche Rechte berührt sind, von der Sicherstellung ihrer Daten informiert werden müssten. Bei der Strafverfolgung sei auch weiterhin das Amtsgeheimnis zu wahren, das nur auf Grundlage einer gesetzlichen Anordnung durchbrochen werden könne.
Peschorn: Beweiserhebung soll konkretisiert werden
Der richtige Weg wäre, ist der "Anwalt der Republik" überzeugt, dass die Beweiserhebung so ausreichend konkretisiert wird, dass dieser auch mittels Amtshilfe rasch und vollständig vom Kanzleramt nachgekommen werden kann. Ihm gehe es keinesfalls darum, Ermittlungen zu behindern, "aber man muss darauf schauen, dass sie rechtsrichtig passieren" - also eine Lösung herbeizuführen, die "allen rechtlichen Interessen Genüge tut", versicherte Peschorn.
Körber-Risak hält Vorgangsweise der WKStA für "überschießend"
Die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak hält die
Vorgangsweise der WKStA für etwas "überschießend", wie sie im
ORF-"Mittagsjournal" unter Hinweis auf die Möglichkeit der Amtshilfe
sagte. Zudem werde in der Anordnung nicht
kundgetan, von welchen Personen was sichergestellt werden sollte.
Zumindest wer tatsächlich im betreffenden Zeitraum unter Kanzler Kurz
beschäftigt war, hätte die WKStA im Vorhinein mit einer Anfrage im Kanzleramt klären können, meinte die Juristin, deren Meinung das Kanzleramt ebenfalls eingeholt hatte.
WKSta prüft weitere Vorgehensweise
Die WKStA prüft nun vorerst
einmal, wie weiter vorgegangen wird, erklärte eine Sprecherin auf
Anfrage der APA. Sicherstellungs-Anordnungen seien aber durchaus gängige
Praxis auch in solchen Fällen. Zwar sei grundsätzlich, hieß es in einer
schriftlichen Stellungnahme der WKStA, die Amtshilfe als Weg für die
Erlangung von bei Behörden und öffentlichen Dienststellen befindlichen
Daten eingerichtet. Aber "unter Umständen" sei auch dort eine
Sicherstellung vorzunehmen - insbesondere dann, "wenn schlüssige
Hinweise dafür vorliegen, dass die Erlangung der begehrten Beweismittel
im Wege der Amtshilfe tatsächlich nicht möglich sein bzw. bereits durch Bekanntwerden des beabsichtigten Amtshilfeersuchens Ermittlungen gefährdet werden würden".
Einwände müssen laut WKSta formal abgehandelt werden
Einwände
gegen eine solche Anordnung sollten, betonte die WKStA, formal im
Verfahren abgehandelt werden: Die StPO sehe ein Rechtsmittelverfahren
vor, in dem die Betroffenen rechtliche Argumentationen und Erwägungen
einer gerichtlichen Prüfung zuführen könnten.
Kritik von SPÖ und NEOS am Vorgehen des Kanzleramtes
Kritik am Vorgehen des Kanzleramts kam von SPÖ und NEOS. Wenn es eine Anordnung der Staatsanwaltschaft gebe, müsse das Kanzleramt dem nachkommen, betonte der pinke Vizeklubchef Nikolaus Scherak am Rande einer Pressekonferenz. Dass dies nicht
passiert, "lässt zumindest vermuten, dass hier etwas zu verbergen ist" -
ein Vorgang, den man bei der ÖVP in den vergangenen Monaten ja schon
oft erlebt habe. Warum die ÖVP nichts daraus lerne und nicht an der Aufklärung mitwirke, "ist für mich nicht nachvollziehbar", meinte Scherak.
Deutsch sieht Beleg dass ÖVP "hochgradig nervös" sei
SPÖ-Bundesgeschäftsführer
Christian Deutsch ortet einen weiteren Beleg dafür, dass die ÖVP
"hochgradig nervös" sei. "Augenscheinlich ist die Justiz der ÖVP so
dicht auf den Fersen, dass die türkise Truppe schon wieder mit allen
Tricks tarnen und täuschen muss, statt wie von Kanzler Nehammer
angekündigt volle Aufklärung der türkisen Skandale zu ermöglichen." Die
"verzweifelte Verzögerungstaktik von Nehammer" sei ein hilfloser
Versuch, die Justiz auszubremsen.