Die recht klare Argumentation: Das BVwG habe in der Begründung unpassende Textbausteine verwendet und so willkürlich gehandelt. Nun muss es erneut entscheiden.

Die recht klare Argumentation: Das BVwG habe in der Begründung unpassende Textbausteine verwendet und so willkürlich gehandelt. Nun muss es erneut entscheiden.
Wie der Wiener Rechtsanwalt Wilfried Embacher am Donnerstag über den Kurznachrichtendienst Twitter informierte - er vertritt den Schüler und seine Mutter - hatte das BVwG nach der Abschiebung nicht nur die Rückkehrentscheidung bestätigt, sondern Mitte Mai auch ein Einreiseverbot erlassen. Die Anträge auf Asyl bzw. humanitäres Bleiberecht wurden damit endgültig abgelehnt. Doch nun muss das Verwaltungsgericht noch einmal entscheiden. Denn laut VfGH wurden der Jugendliche und seine Mutter "im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander" verletzt.
Die angefochtene Erkenntnis des BVwG enthalte - was die Prüfung der Zulässigkeit der Rückkehrentscheidungen betrifft - "ausschließlich Ausführungen, die offenbar aus einer Entscheidung übernommen wurden, die eine von den Beschwerdeführern verschiedene Familie betrifft, und die keinen Bezug zu den vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten familiären und privaten Umständen der Beschwerdeführer erkennen lassen." Die angefochtene Erkenntnis sei daher mit Willkür belastet und aufzuheben. Auf die eigentliche Behandlung der Beschwerde über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung ging das Verfassungsgericht gar nicht mehr ein.
So stimmten in der Begründung der Entscheidung des BVwG unter anderem weder die Zahl der beschwerdeführenden Parteien, eine angebliche Weiterreise nach Deutschland, Angaben über Bindungen zu Verwandten noch das Datum der Einreise. "Für Husein bedeutet das, dass er wieder hoffen kann, im kommenden Schuljahr wieder in Österreich zu sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Einreiseverbot gegen ihn nicht noch einmal bestätigt wird", schreibt Embacher. "Da es für ihn eine Haftungserklärung gibt, darf ein Einreiseverbot wegen fehlender Unterhaltsmittel nicht erlassen werden." Damit könnte sich Husein für ein Schülervisum qualifizieren.
Der Nachwuchs-Tischtennisspieler - er spielte für den UTTC Salzburg - lebte seit 2016 in der Stadt Salzburg und besuchte die Mittelschule. Er spricht fließend Deutsch und war bestens integriert. Eine Familie hat im Falle seiner Rückkehr angekündigt, ihn bei sich aufzunehmen und ihn zu betreuen. Der Fall hat auch für harsche Kritik der Kindeswohlkommission gesorgt. Durch die Abschiebung wurde Husein mitten im Schuljahr aus seinem Leben gerissen. Das stehe in krassem Widerspruch zu den Kindeswohlbericht-Empfehlungen, sagte die Leiterin der Kommission Irmgard Griss, im Juni zur Tageszeitung "Der Standard".
(APA/Red)
