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Einmalzahlung für Pensionisten: Darum erhalten viele weniger als 500 Euro

2-09-2022, 15:48

Der Pensionistenverband kritisiert am Freitag die Ausgestaltung der Einmalzahlung für Senioren, die ebenfalls mit Anfang September ausgezahlt wurde.

Denn niedrigere Einkünfte bekommen einen geringeren Zuschlag, speziell die Ausgleichszulage wird in absoluten Zahlen eher schwach aufdotiert, was die roten Seniorenvertreter für "unsozial" halten.

Teuerungsausgleich und Klimabonus für Pensionisten

Im Juni wurde das 28 Milliarden schwere 3. Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossen. Für Mindestpensionisten, Beziehern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld gibt es einen Teuerungsausgleich von 300 Euro. Viele Pensionisten, die kleine oder mittlere Pesionen erhalten, haben Anspruch auf eine Direkthilfe von bis zu 500 Euro. Nichts zu tun hat diese Auszahlung mit dem 500 Euro-Klimabonus, der an alle über 18-Jährigen ausbezahlt wird, die mindestens 183 Tage im Jahr 2022 in Österreich gemeldet waren.

Teuerungsausgleich: Weniger Einmalzahlung bei höheren Pensionen

Konkret wurden den Pensionisten bis zu 500 Euro als Einmalzahlung zugesichert. Die Maximalsumme wird auf Ruhensbezüge zwischen 1.200 und 1.800 Euro drauf gelegt. Bei höheren Pensionen schmilzt die Einmalzahlung schrittweise ab. Ab 2.250 Euro Pension gibt es nichts mehr.

Staffelung bei Teuerungsausgleich für Pensionisten

Was den Pensionistenverband jedoch stört, ist, wie man mit den Bezügen unter 1.200 Euro umgeht. Denn beispielsweise mit einem Ruhensbezug von 1.100 Euro werden nur noch 332 Euro ausbezahlt. Bei 1.050 Euro sind es 257 plus.

Pensionistenverband rechnet vor: Besonderheit bei Ausgleichszulage

Eine zusätzliche Besonderheit stellen laut Pensionistenverband die rund 200.000 Bezieher einer Ausgleichzulage (heuer 1.030 Euro brutto) dar. Denn sie bekommen die Einmalzahlung nicht für die 1.030 Euro berechnet, sondern nur von ihrem Eigenpensionsanteil. Ein Beispiel: eine Mindestrentnerin hat 400 Euro Eigenpension und erhält 630 Euro Ausgleichzulage (in Summe also 1.030). Sie bekommt aber nicht 250 Euro als Einmalzahlung (auf Basis 1.030 Euro), sondern nur 57 Euro (auf Basis 400 Euro Eigenpension).

(APA/Red)

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