In Niederösterreich kann seit 1. September ein vom Land gewährter Strompreisrabatt beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, bei welchem Energieversorger man den Strom bezieht.
Seitens der SPÖ wurde in einer Aussendung eine Adaptierung der Umsetzung gefordert. Konkret möchte Landesparteichef LHStv. Franz Schnabl, dass die Stichtagsregelung - Fördervoraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland per 1. Juli - bei Neubegründungen von Wohnsitzen entfällt.
"Im Förderzeitraum werden über 5.000 gemeinnützige Wohnungen sowie 8.000 Eigenheime bezogen werden, die Wohnraum für über 30.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bieten. Darunter sind viele Menschen, die vorher in anderen Bundesländern gewohnt haben oder bis zur Fertigstellung ihrer Eigenheime beispielsweise bei ihren Eltern gewohnt haben", führte Schnabl in einer Aussendung an. Auch diesen Personen solle der NÖ Strompreisrabatt zugutekommen. Der Landesvize betonte aber auch, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung die Förderung grundsätzlich begrüßen und einem Grundsatzbeschluss auch zustimmen würden.
Der NÖ Strompreisrabatt
sieht eine Entlastung von elf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des
durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs vor. Abgestellt wird bei der
Berechnung auf die Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen. Für einen
Ein-Personen-Haushalt resultiert eine jährliche Ersparnis von knapp 170
Euro, bei zwei Personen im Haushalt sind es rund 272 Euro, bei drei 374
Euro. Für fünf Menschen sind es 457 Euro, für jede weitere Person
kommen 41,27 Euro hinzu. Die Förderung wird auf der Stromrechnung ab
Oktober gutgeschrieben. Zeitlich begrenzt ist der Rabatt mit 30.
September 2023. Keine Rolle spielt, bei welchem Energieversorger man den
Strom bezieht.