In der neuen Blutspendeverordnung, die mit 1. September in Kraft getreten ist, sind Transpersonen nach wie vor vom Spenden ausgeschlossen.
SPÖ-Gleichbehandlungsexperte Mario Lindner, der bisher selbst von der Blutspende ausgeschlossen war, wollte daher mit einer transidenten Kollegin im Rahmen eines Medientermins am Donnerstag gemeinsam Blut spenden. Allerdings durfte nur Lindner selbst auch spenden - seine Kollegin wurde aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgeschlossen.
Neue Blutspendeverordnung am 1. September in Kraft getreten
Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen mit dem Inkrafttreten der neuen Blutspendeverordnung in Österreich erstmals legal ihr Blut spenden - Transpersonen werden weiterhin ausgeschlossen. "Derzeit sind bei allen Blutspendediensten in Österreich Transgender-Personen nicht zur Blutspende zugelassen. Die Zulassungskriterien werden aktuell aber bereits von den Fachgremien im Gesundheitsministerium überarbeitet", hieß es dazu von der Sprecherin des Roten Kreuz, Antonia Filka. Warum jetzt zwar Männer, die Sex mit Männern haben, zur Blutspende zugelassen, Transpersonen aber ausgeschlossen werden, konnten am Donnerstag, weder Lindner selbst noch das Rote Kreuz beantworten.
Transpersonen weiterhin von der Blutspende ausgeschlossen
Lindner erfuhr erst am Donnerstag kurz vor der Blutspende, dass seine Kollegin weiterhin ausgeschlossen
wird. Trotz eines großen Fortschritts sei somit dieser Tag auch von
einer großen Enttäuschung überschattet. "Transidente Personen werden,
wie wir heute erfahren haben, noch immer von der Blutspende ausgeschlossen. Die Diskriminierung geht also weiter", so der Gleichbehandlungssprecher bei dem Medientermin in der Wiener Blutspendezentrale.
Premierentag in Wiener Blutsspendezentrale
Gemeinsam
mit Mitgliedern der LGBTIQ+-Community, unter anderem der Organisation
SoHo, sollte der Premierentag genutzt werden, um gemeinsam zu spenden.
Lindners Kollegin sowie ein weiterer Kandidat wurden am Donnerstag von
der Spende ausgeschlossen. Erstere aufgrund der sexuellen Identität, während die zweite Person wegen eingenommener Medikamente ausgeschlossen wurde, da in diesem Fall nach der Einnahme eine einjährige Wartezeit besteht, so die Regelung des Roten Kreuz.
Fragebogen vorm Blutspenden
Die
drei Absätze im Fragebogen, der von Blutspendern im Vorhinein
ausgefüllt werden muss, wurden in "Hatten Sie in den letzten vier
Monaten eine/n Sexualpartner:in, die/der an einer sexuell übertragbaren
Infektion erkrankt ist (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Syphilis)?"
- "Hatten Sie in den letzten drei Monaten mehr als drei
Sexualpartner:innen oder Sex mit einer Person, bei der Sie wissen oder
annehmen müssen, dass diese in den letzten drei Monaten mehr als drei
verschiedene Sexualpartner:innen hatte?" und "Hatten Sie in den letzten
vier Wochen ungeschützten (auch einmaligen) Sexualkontakt mit neuen
Sexualpartner:innen?", umgeändert. Damit soll eine mögliche
Diskriminierung verhindert werden, indem nach dem individuellen
Sexualverhalten und nicht nach der sexuellen Orientierung der Spender
gefragt wird.
Verschiedene Ausschlussgründe beim Blutspenden
"Blut spenden dürfen in Österreich Personen zwischen dem 18. und 70. Geburtstag, die gewisse gesundheitliche und gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllen", heißt es im Informationsbogen des Roten Kreuz. Ausschlussgründe können sein: Fieberblasen, Erkältungen und Erkrankungen, Allergien, Operationen, Zahnarztbehandlungen, die Einnahme von Medikamenten wie Antibiotika, Impfungen, Auslandsaufenthalte, Schwangerschaft und Stillzeit, Piercings und Tattoos oder Endoskopien. Manche dieser Gründe seien jedoch nur zeitlich begrenzt - beispielsweise einige Wochen oder Monate nach einer erfolgten medizinischen Behandlung oder der Rückkehr aus einem Malariagebiet, so die Daten der Rettungsorganisation.