Das Justizministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Klimaministerium einen Erlass zur Strafverfolgung bei Wildtierkriminalität beschlossen. Eine schnellere und erleichterte Strafverfolgung soll zum Schutz streng geschützter Wildtiere beitragen.
Mit dem Erlass sollen Ermittlungen beschleunigt und gefährdete Tierarten in Österreich besser geschützt werden. Als Grundlage dienten zwei wissenschaftliche Studien, mit denen das Umweltbundesamt und die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich beauftragt wurden, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Klimaministeriums.
Beide Studien kamen zum Ergebnis, dass bei
besonders gefährdeten Tierarten bereits eine einzelne Tötung erhebliche
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art haben kann. Dazu gehören
beispielsweise die Haselmaus, die europäische Wildkatze, der
Seidenreiher und diverse Greifvögel wie Kaiseradler und Seeadler. Bei in
geringerem Ausmaß bedrohten Arten wurden in den Studien Schwellenwerte
angeführt, ab welcher Anzahl getöteter Tiere erhebliche Auswirkungen
gegeben sind.
"Mit dem neuen Erlass stellen wir sicher, dass unsere heimische Tierwelt künftig besser geschützt wird. Deshalb sorgen wir nun dafür, dass künftig jeder einzelne Abschuss von geschützten Tierarten strafrechtliche Konsequenzen haben kann", erläuterte Justizministerin Alma Zadić (Grüne).
Bisher konnten bei einer rechtswidrigen Tötung einer geschützten Tierart bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen, allerdings nicht, wenn durch die Handlung "eine nur unerhebliche Menge der Exemplare" betroffen war und diese "nur unerhebliche Auswirkungen" auf den Erhaltungszustand der Lebewesen hatte. Der Erlass besagt nun, auf Basis der durchgeführten Studien, dass künftig schon ein Exemplar eine ausreichende Menge im Sinne des Strafrechts sein kann. Außerdem ist es Ziel des Erlasses, eine raschere und effizientere Strafverfolgung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes zu ermöglichen. "Österreich ist mit seinen 68.000 Arten ein Land der Vielfalt, die jedoch in Gefahr ist. Majestätische Greifvögel und andere geschützte Tiere sind immer wieder Opfer von illegalen Abschüssen oder Vergiftungen", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Laut
Zahlen des Umweltverbandes WWF Österreich, wurden seit dem Jahr 2000
mehr als 490 Fälle illegal geschossener, vergifteter oder durch Fallen
getöteter Wildtiere erfasst. Der Großteil habe geschützte Greifvögel wie
Kaiser- oder Seeadler betroffen. Allerdings seien Säugetiere wie Bären,
Luchse oder Wölfe ebenfalls nachweislich gefährdet. "Wer ein streng
geschütztes Tier tötet, gefährdet unsere Artenvielfalt. Der Erlass
der Justizministerin schafft nun die notwendige Klarheit und ist ein
entscheidendes Instrument, um illegale Tötungen von geschützten Tieren
konsequent strafrechtlich verfolgen zu können", führte Gewessler weiter
aus. "Für einen nachhaltigen und effektiven Kampf gegen
Wildtierkriminalität sind klare Vorgaben unumgänglich und wir von
BirdLife Österreich begrüßen diesen Schritt als einen wichtigen
Meilenstein zum Schutz unserer Artenvielfalt", sagte Gábor Wichmann, der
Geschäftsführer der Vogelschutzorganisation.