Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist noch nicht freigesprochen, es wird noch auf ein schriftliches Urteil zur Causa Asfinag gewartet.
Heinz-Christian Strache hat mit der Aufhebung der Verurteilung in der Causa Prikraf durch das Oberlandesgericht einen Etappensieg errungen. Noch nicht rechtskräftig ist der Freispruch "im Zweifel" im zweiten Bestechungs-Verfahren gegen Strache. Das Urteil zur Causa Asfinag ist noch nicht schriftlich ausgefertigt, die Staatsanwaltschaft hat Berufung angemeldet.
In Sachen Asfinag wurden Strache und Siegfried Stieglitz am 29. Juli "im Zweifel" freigesprochen von dem Vorwurf, Strache habe dem mitangeklagten Unternehmer für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einen Aufsichtsratsposten bei der Asfinag verschafft. Aus Sicht des Erstgerichts war für eine Verurteilung nicht ausreichend bewiesen, dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe.
Die
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dagegen
Berufung angemeldet. Diese muss sie (binnen vier Wochen) schriftlich
ausführen, sobald die schriftliche Ausfertigung des Urteils vorliegt.
Der Angeklagte "antwortet" darauf in einer Berufungsverantwortung, dann
wird der Akt dem zuständigen Oberlandesgericht Wien vorgelegt. Dort
rechnet man im Herbst damit.
Bestätigt
hat das Oberlandesgericht am Dienstag der APA die Aufhebung des
Prikraf-Urteils. Dieses erste Strafverfahren in Folge des Ibiza-Videos
war im August 2021
mit einer Verurteilung zu bedingten Freiheitsstrafen (15 Monate für
Strache und zwölf für den mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik
Währing, Walter Grubmüller) zu Ende gegangen. Die WKStA hatte ihnen
Gesetzeskauf im
Zusammenhang mit der Privatklinik Währing vorgeworfen. Denn Grubmüller
hatte an einen FPÖ-nahen Verein 2016 und 2017 zusammen 12.000 Euro
gespendet - und als die FPÖ dann in die Regierung kam wurde mit einer
Gesetzesänderung im Jahr 2018 die Privatklinik Währung in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen.
Aus Sicht der Erstrichterin war - wie sie bei der Urteilsverkündung am 27. August 2021 sagte - "der Zusammenhang, der Konnex zweifelsfrei, wirklich zweifelsfrei gegeben". Das Oberlandesgericht erachtete allerdings die Begründung der Verurteilung für mangelhaft. Das Erstgericht habe nicht alle Beweisergebnisse ausreichend gewürdigt, um ableiten zu können, dass die Gesetzesänderung nur wegen der Spenden vorgeschlagen wurde. Nun muss in einer neuerlichen Hauptverhandlung am Wiener Straflandesgericht über die Anklage verhandelt und entschieden werden.