Bereits als zweiter Rechtsanwalt geht Peter Harlander gegen den Berufskollegen Marcus Hohenecker und dessen Mandantin vor.
Der niederösterreichische Anwalt Hohenecker hat im Namen einer Mandantin tausende Betreiber von Websites abgemahnt und jeweils 190 Euro verlangt. Der Vorwurf: Durch die Verwendung von Google-Schriften würden die IP-Adressen der Besucher der Websites an Google weitergeleitet.
Daher sieht Hohenecker die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletzt. Angeblich sollen mehr als 10.000 solcher Briefe verschickt worden sein. Bereits in der Vorwoche äußerte der Grazer Anwalt Harald Christandl den Verdacht, dass die Websites gezielt abgesucht wurden. Nun hat Anwalt Harlander eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Demnach liege der Verdacht nahe, dass die Websites nur anfangs manuell gesucht wurden. Im weiteren Verlauf wurde auf eine automatisierte Vorgangsweise umgestellt.
"Die
vorliegenden Beweise legen nahe, dass in der gesamten Kette weder ein
manueller Zugriff auf die Website noch eine inhaltliche Kontrolle der
erzielten Ergebnisse und der versendeten Aufforderungsschreiben
erfolgte", heißt es in dem Schreiben der Kanzlei. Gab es jedoch keinen
Zugriff durch einen Menschen, liegt keine Datenschutzwidrigkeit vor,
argumentiert Harlander weiter. "Dies legt den Verdacht des
gewerbsmäßigen schweren Betruges bzw. der gewerbsmäßigen schweren
Erpressung nahe. Die endgültige Wertung der Beweise und des
Sachverhaltes obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Es
gilt sohin die Unschuldsvermutung", führt Harlander in der
Sachverhaltsdarstellung aus.
"Der im nächsten Schritt folgende
Privatbeteiligtenanschluss aller MandantInnen wird aufgrund des
voraussichtlichen Umfangs von mehr als tausend Seiten in den nächsten
Tagen eingebracht", ergänzt Harlander.
Hohenecker hingegen meint,
mehrere Anwälte würden derzeit um die Empfänger der Abmahnbriefe buhlen
und sich so ein zusätzliches Geschäft erwarten. Er sehe der Anzeige
sowie dem angekündigten Disziplinarverfahren bei der Anwaltskammer
Niederösterreich gelassen entgegen, erklärt er gegenüber der APA.