Über beträchtliche Gewinne freuen sich derzeit die Energiekonzerne. Gleichzeitig hat die Bevölkerung mit hohen Energiepreisen zu kämpfen. AK und ÖGB fordern daher die Besteuerung von Übergewinnen.
Die Arbeiterkammer (AK) und der Gewerkschaftsbund (ÖGB) legen nun ein Modell zur Besteuerung der Übergewinne im Energiesektor vor. Insgesamt sollen dabei 1,5 bis 2,2 Mrd. Euro pro Jahr zur Finanzierung von Anti-Teuerungsmaßnahmen winken. Für Investitionen in erneuerbare Energieträger gibt es Abzugsmöglichkeiten.
AK und ÖGB für Besteuerung von Übergewinnen
AK und ÖGB fordern von der türkis-grünen Regierung die baldige Einführung einer Sondersteuer auf Übergewinne. "Mit dem Modell wird es in Österreich, wie in anderen europäischen Ländern auch, die Möglichkeit geben, die Übergewinne der Energiekonzerne abzuschöpfen, damit sie tatsächlich den Vielen zugutekommen", so AK- Präsidentin Renate Anderl. "Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für Übergewinne, daher braucht es diese Steuer, die Menschen in dieser besonderen ökonomischen Krise und der Rekordinflation langfristig unterstützt", sagte ÖGB-Chef Wolfgang Katzian.
AK und ÖGB fordern Einführung der Steuer auf Übergewinne
Auf Basis der Bilanzen der wichtigsten
Energieunternehmen - darunter Verbund und OMV - sind der AK und dem ÖGB
zufolge mit 4 bis 5 Mrd. Euro pro Jahr an Übergewinnen zu rechnen. Für
Investitionen in erneuerbare Energien können davon 1 bis 1,5 Mrd. Euro
abgezogen werden. Dadurch sollen Anreize, in erneuerbare Energien zu
investieren, erhalten bleiben. Übergewinnsteuern standen jüngst in der
Kritik, weil sie auch Erneuerbare-Anbieter treffen würden und damit die
Abkehr von fossilen Energieformen verzögern und die Abhängigkeit von
russischem Öl und Gas verlängern könnten.
Besteuert werden sollen in Österreich Energieunternehmen
Besteuert werden sollen
Energieunternehmen in Österreich, Ausnahmen sind dabei für
Kleinstunternehmen bis zu einem Umsatz von 1 Mio. Euro vorgesehen.
Insgesamt sieht das Modell eine Abschöpfung von 60 bis 90 Prozent der
Übergewinne vor. Übergewinne werden dabei als Gewinne definiert, die
über den durchschnittlichen Referenzgewinn der Jahre 2019 bis 2021
hinausgehen. Als Basis dient der Unternehmensgewinn vor Abschreibungen,
Finanzergebnis und Steuern (EBITDA). Damit sollen Verzerrungen durch die
Neubewertung von Beteiligungen oder Ähnliches reduziert werden.
Investitionen in erneuerbare Energieträger im Inland können sofort und
vollständig vom Übergewinn abgezogen werden.
Sonersteuer greift erst, wenn Gewinn über 110 Prozent liegt
Die Sondersteuer
greift dem AK/ÖGB-Modell nach erst, wenn der Gewinn für die betroffenen
Jahre bei mehr als 110 Prozent des Referenzgewinnes liegt. Diese
Übergewinne sollen mit 60 Prozent besteuert werden, Gewinne, die über
130 Prozent des Referenzgewinnes liegen, mit einem Steuersatz von 90
Prozent. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden ist die Übergewinnsteuer
von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer absetzbar. Wie die
"Bankenabgabe" soll diese als eigenständige Sonderabgabe konzipiert
sein. Die Erhebung der Steuer soll dabei auf Basis von Erklärungen der
Unternehmen erfolgen, mit Erstellung des Jahresabschlusses etwa. Das
Modell wäe für die Jahre 2022 bis 2024 befristet angelegt.
Großteil der Rekordinflation ist auf Energiebereich zurückzuführen
Der
Großteil der aktuellen Rekordinflation ist auf den Energiebereich
zurückzuführen. Dabei würden Energieunternehmen nicht nur importierte
Preissteigerungen weitergeben, sondern auch durch Steigerung der eigenen
Gewinnmargen - insbesondere bei Strom und Treibstoffen - die Preise in
die Höhe treiben, argumentieren AK und ÖGB. Ein befristeter steuerlicher
Beitrag des Energiesektors zur Finanzierung der staatlichen
Hilfsprogramme sei daher auch verfassungsrechtlich ausreichend
begründbar und ähnle damit etwa der Bankenabgabe im Anschluss an die
Finanzkrise. Insbesondere im Hinblick auf diese "besondere ökonomische
Krise" sei die Maßnahme den Arbeitnehmervertretungen zufolge "sachlich
gerechtfertigt" und keineswegs "willkürlich".
Sonderdividenden keine Alternative zur Übergewinnsteuer
Sonderdividenden
sind für AK und ÖGB keine Alternative zur Übergewinnsteuer, weil diese
nur bei Verbund und Tiwag greifen und damit zu deutlich geringeren
Einnahmen führen. Bei der OMV sei der Staat ein Minderheitseigentümer
und könne keine Sonderdividende veranlassen.