Genau 6.000 Unterstützungserklärungen werden benötigt, um bei der Bundespräsidentenwahl antreten zu können. Die Anzahl der Unterschriften sagt dabei aber noch nichts aus.
Manche Bewerber legen wesentlich mehr vor. Vorteile bringt ihnen das aber nicht: Die Reihung am Stimmzettel erfolgt strikt nach dem Alphabet. Auch eine Prognose für das Abschneiden bei der Wahl kann man aus den gesammelten Unterschriften nicht ableiten, zeigen frühere Wahlen.
Unterschriften-Anzahl sagt wenig aus
2016 etwa hatten die Kandidaten der damaligen rot-schwarzen Koalition die mit Abstand meisten Unterstützungserklärungen gesammelt. Andreas Khol (ÖVP) schaffte mit 40.827 ähnlich viele wie der damalige Bundespräsident Heinz Fischer 2004 und 2010, Rudolf Hundstorfer (SPÖ) kam auf 30.768. Schon beim Einreichen ließen die Umfragen ahnen, dass sich diese Mobilisierungskraft nicht auf die Wahl erstrecken würde. Und die Kandidaten der Traditionsparteien scheiterten damals auch: Anders als bei allen früheren Hofburg-Wahlen kamen mit äußerst mageren Ergebnissen (Hundstorfer 11,28 Prozent, Khol 11,12) nicht über den ersten Wahlgang hinaus.
Hofer hatte ursprünglich mehr Unterschriften als Van der Bellen
In
die zweite Runde zogen Alexander Van der Bellen und FPÖ-Kandidat
Norbert Hofer weiter - wobei Hofer mehr Unterstützungserklärungen (rund
20.000) hatte als Van der Bellen (17.136). Im ersten Wahlgang lag Hofer
(35,05 Prozent) auch noch
deutlich vor Van der Bellen (21,34), aber beide Stichwahlen (der VfGH
ordnete die Wiederholung an) gewann der frühere Grünen-Chef.
Griss hatte 12.062 Unterschriften vor der BP-Wahl
Die
Juristin Irmgard Griss schaffte es vor sechs Jahren mit 12.062
Unterschriften locker auf den Stimmzettel, und verpasste - relativ knapp
mit 18,94 Prozent - das Stechen nur relativ knapp. Baumeister Richard
Lugner nahm die Hürde erst mit der Nachfrist recht knapp (mit rund
6.500), auch in der Wahl war er mit rund 97.000 Stimmen (2,26 Prozent)
der Schwächste.
Nachfrist im Wahlgesetz vorgesehen
Eine Nachfrist ist - nur für Bundespräsidentenwahlen - im Wahlgesetz vorgesehen: Wenn zum Einreichschluss (heuer Freitag, 2. September, 17 Uhr) ein Wahlvorschlag und 3.600 Euro Kostenbeitrag abgeliefert werden, aber noch Unterstützungserklärungen fehlen, muss die Wahlbehörde den Zustellungsbevollmächtigten auffordern, diesen Mangel "binnen drei Tagen zu beheben". Die Wahlbehörde wird heuer am Samstag, 3. September - nach Zählung und Prüfung der Unterstützungserklärungen - zusammentreten.
Keine vollständige Auszählung der Unterschriften
Wie viele Unterschriften jeder Bewerber mitgebracht hat, wird übrigens nicht
vollständig ausgezählt. Die Bundeswahlbehörde überprüft lediglich, ob
die im Gesetz geforderten 6.000 erreicht wurden. Genannte höhere Zahlen
stammen von den Kandidaten selbst. Für den 9. Oktober haben bereits
Dominik Wlazny (nach eigenen Angaben rund 6.300) und Gerald Grosz (mehr
als 9.000) ihre Wahlvorschläge eingereicht. MFG-Chef Michael Brunner hat
bekannt gegeben, dass er ausreichend (also über 6.000) hat - wird sie
der Wahlbehörde aber erst nächste Woche überreichen. Ebenso Rechtsanwalt
und Ex-"Krone"-Kolumnist Tassilo Wallentin, der noch weiter sammeln will.
Wallentin wird Vorletzter am Stimmzettel
Er wird aber - kommt nicht überraschend ein Kandidat dazu - jedenfalls Vorletzter am Stimmzettel sein. Die Reihung nach aktuellem Stand ist: Brunner, Grosz, Rosenkranz, Van der Bellen, Wallentin, Wlazny. Schafft es der Waldviertler Schuhfabrikant Heinrich Staudinger noch, landet er zwischen Rosenkranz und Van der Bellen. Und dann wäre der Stimmzettel - mit sieben Bewerbern - lang wie nie zuvor.