Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in Sachen U-Ausschuss diverse Anträge der ÖVP ab- und zurückgewiesen.
Einerseits stellten die Höchstrichter fest, dass angeforderte Dokumente nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, andererseits hat sich die Volkspartei in einem ihrer Ersuchen an den VfGH im Datum vertan und offenbar die Monate verwechselt. Die ÖVP zeigte sich verärgert.
VfGH weist VP-Anträge zurück
Hintergrund
ist, dass die ÖVP-Fraktion im U-Ausschuss festgestellt haben wollte,
dass es rechtswidrig sei, dass das Justizministerium einer
unverzüglichen Auswertung und Vorlage von Chats zwischen dem früheren
Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und Personen mit
einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ nicht nachgekommen sei. Für eine
entsprechende Feststellung fehlte aber die rechtliche Grundlage, wie der Gerichtshof befand.
Antrag bezog sich auf nicht existente "Verlangen vom 26.02.2022"
Der zweite Antrag der
Abgeordneten bezog sich auf zwei "Verlangen vom 26.02.2022", die jedoch
nicht existieren. Die Justizministerin war erstmals am 26. Jänner
aufgefordert worden, solche Chats auszuwerten und vorzulegen. Dem VfGH
ist es nach eigenem Bekunden verwehrt, diesen Antrag zu interpretieren,
indem er die Datumsangabe korrigiert. Die fehlerhafte Datumsangabe
bewirke, dass der Prozessgegenstand des Verfahrens vor dem VfGH zu unbestimmt und daher auch dieser Antrag zurückzuweisen sei.
Weitere Anträge in Sachen U-Ausschuss abgewiesen
Weitere Anträge wurden sehr wohl auch inhaltlich behandelt und im Anschluss abgewiesen. VP-Fraktionschef
Andreas Hanger und Kollegen hatten ja beantragt, dass bestimmte
Dokumente zur Besetzung von Leitungsfunktionen mit ehemaligen
Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie von Akten und
Unterlagen in Bezug auf die Vergabe bestimmter Aufträge in nicht der ÖVP zuzurechnenden Bundesministerien dem U-Ausschuss vorzulegen sind. Der Ausschuss hatte das mehrheitlich abgelehnt.
Kein offenkundiger Zusammenhang zwischen verlangten Dokumenten und U-Ausschuss
Dem trat der VfGH
nahe. Ein Zusammenhang zwischen den verlangten Dokumenten mit dem
Gegenstand des U-Ausschusses sei nämlich nicht offenkundig; die
Abgeordneten hätten daher für ihr Verlangen eine nähere Begründung geben
müssen. Die pauschale Behauptung, dass es auch in nicht ÖVP-geführten
Ressorts zu Begünstigungen von mit der ÖVP verbundenen Personen gekommen sein könnte, genüge nicht.
VfGH: Alle relevanten Akten seien vorzulegen
Der VfGH
habe in seinen bisherigen Erkenntnissen immer festgehalten, dass den
parlamentarischen Untersuchungsausschüssen alle Akten und Unterlagen
vorzulegen sind, die abstrakt relevant für den Untersuchungsausschuss
sein könnten, reagierte Hanger verwundert. Mit seiner heutigen
Entscheidung gehe der Gerichtshof grundlegend von dieser Linie ab.
Hanger: ÖVP drängt auf Übermittlung der SPÖ-Chats
Bezüglich der SPÖ-Chats hielt Hanger fest, dass die ÖVP weiterhin darauf drängen werde, diese dem U-Ausschuss zu übermitteln. "In der
ersten Sitzung im September werden wir einen neuen Fristsetzungsantrag
einbringen und Justizministerin Zadic damit auffordern, diese wichtigen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sehen hier auch weiterhin eine
absolute Relevanz zum Untersuchungsgegenstand." Zum angeführten
Formalfehler sagt der
ÖVP-Fraktionsvorsitzende: "Es ist schon erstaunlich, dass im Antrag 20
mal das richtige Datum gesetzt ist und die Abweisung aufgrund nur eines
einzigen Tippfehlers erfolgt."
Krainer sah sich bestätigt
SP-Fraktionschef Jan Krainer sieht sich dagegen bestätigt: "70:0 muss man auch erst einmal verlieren." 68 der ÖVP-Anträge seien dabei inhaltlich abgelehnt worden und zwei formal.