Aus einem Teil der Länder und dem Städtebund kommt Widerspruch gegen Teile des Teuerungs-Entlastungspakets. Grund sind die geringeren Einnahmen der Länder.
Wien, Salzburg, Vorarlberg und der Städtebund fordern angesichts der erwarteten Mindereinnahmen den Bund zu Verhandlungen nach dem Finanzausgleichsgesetz auf - eine Forderung, die sie auch wegen der Auswirkungen der Abschaffung der Kalten Progression erheben.
Auch Kärnten kritisiert, dass es im Vorfeld "keinerlei Gespräche oder Verhandlungen" zu den Mindereinnahmen für die Länder gegeben habe. Aus Tirol und Niederösterreich gibt es unterdessen explizit keine Einwände gegen das Teuerungs-Entlastungspaket III.
Burgenland Einnahmeverlust als "kaum verkraftbar"
Insgesamt ergeben sich laut Wirkungsorientierter Folgenabschätzung durch die Änderungen bei Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag Mindereinnahmen von rund 750 Mio. Euro, davon ein Minus von knapp 159 Mio. für die Länder und knapp 91 Mio. Euro für die Gemeinden. Mindereinnahmen von 1,88 Mio. Euro pro Jahr seien angesichts der sehr angespannten Budgetsituation "kaum verkraftbar", kritisiert jedoch das Burgenland in seiner Stellungnahme. Wie das Land Vorarlberg betont, kämen zu den Mindereinnahmen für Land und Gemeinden auch noch Auswirkungen auf den Landesgesundheitsfonds. Der Städtebund bemängelt in seiner Stellungnahme, dass keinerlei Maßnahmen des Bundes zur zumindest überwiegenden Abgeltung der Mindereinnahmen absehbar seien.
Interessensvertretungen fordern Ausweitung bzw. Vorziehen des Entlastungspakets
Kritik
anderer Art am Begutachtungsentwurf kommt unterdessen von den
Interessensvertretungen. Der ÖGB fordert etwa Nachbesserungen für jene
90 Prozent der Arbeitslosen, die eine Leistung unter der Armutsschwelle
beziehen, konkret etwa eine Anhebung der Nettoersatzrate des
Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent. Der Österreichische Behindertenrat
pocht auf eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld und
Notstandsunterstützung, seien doch Menschen mit Behinderung besonders
oft von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Handlungsbedarf sieht der
ÖGB auch bei anderen Leistungen wie dem Kinderbetreuungsgeld, bei denen
es seit der Einführung noch nie und nur selten eine Valorisierung
gegeben habe und bei denen der Wertverlust deshalb durch die künftige Anpassung nicht kompensiert werden könne.
Mehrere Organisationen wie Österreichischer Frauenring, Verband Sozialistischer Student_innen (VSStÖ) oder die Caritas (per Aussendung) fordern ein Vorziehen der Entlastungen auf Herbst 2022. Angesichts der Teuerung komme die Valorisierung mit 1. Jänner bzw. 1. September 2023 zu spät und habe deshalb nicht das Potenzial, ein Leben oberhalb der Armutsgrenze für alle zu ermöglichen, beklagt etwa der VSStÖ.
Rechnungshof sieht nicht nachvollziehbare Darstellungen
Der Rechnungshof verweist darauf, dass sich die Valorisierung der Familienleistungen das Auseinanderklaffen von Aus- und Einzahlungen in den Familienlastenausgleichsfonds noch einmal verstärke und drängt erneut langfristig auf eine ausgeglichene Gebarung des FLAF. In anderen Bereichen, etwa beim Kinderabsetzbetrag oder beim Krankengeld, kann der RH die Darstellung des Ministeriums zu den finanziellen Auswirkungen nicht nachvollziehen.
GÖD fordert unter anderem höhere Pendlerpauschale
Die GÖD pocht unterdessen darauf, u.a. auch Pendlerpauschale, Kilometergeld und Alleinerzieherabsetzbetrag zu erhöhen, Überstunden müssten zudem geringer besteuert werden. Auch der Rechtsanwaltskammertag plädiert dafür, neben Transferleistungen auch Steuerfreibeträge und Sachbezüge wie etwa das Kilometergeld zu valorisieren. Der Wirtschaftskammer fehlt ganz generell eine Entlastung von Betrieben, dabei würden diese durch die CO2-Besteuerung ab 1. Oktober sogar noch zusätzlich belastet.