Die Datenlage ist laut dem Rechnungshof "unzureichend". Dieser empfiehlt auch deshalb ein Konzept für die nachgelagerte Kontrolle, wie es am Freitag hieß.

Die Datenlage ist laut dem Rechnungshof "unzureichend". Dieser empfiehlt auch deshalb ein Konzept für die nachgelagerte Kontrolle, wie es am Freitag hieß.
Im vom Rechnungshof untersuchten Zeitraum von März 2020 bis März 2021 leistete der Bund rund 200 Mio. Euro an Beihilfen und Förderungen zur Bewältigung der im Kunst- und Kulturbereich. Rund 114.300 Anträge wurden im Prüfzeitraum von drei Stellen bewilligt: dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF), der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) sowie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Zu verschiedenen Zeitpunkten waren auch Wechsel zwischen den jeweils bereitgestellten Fonds möglich, allerdings gab es unterschiedliche Regelungen, ob bereits erhaltene Beihilfen angerechnet wurden oder nicht. Wie viele Personen mit den drei überprüften Fonds erreicht wurden und was allfällige Wechselgründe waren, lässt sich laut RH aufgrund fehlender Daten nicht sagen.
Aufgrund der Möglichkeit, bei mehreren Stellen um Unterstützung anzusuchen, komme einer nachgelagerten Kontrolle "eine besondere Rolle" zu. Der RH kritisierte in diesem Zusammenhang, dass beim Kulturministerium "kein Prüfkonzept zur nachgelagerten Kontrolle vorlag und die Vorgaben in den Richtlinien und Abwicklungsvereinbarungen diesbezüglich nicht ausreichend klar waren". Empfohlen wird dem Ministerium, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen "ein klar definiertes Konzept für die nachgelagerte Kontrolle beim KSVF und bei der SVS zu erstellen, um unzulässige Mehrfachförderungen beziehungsweise zu Unrecht bezogene Beihilfen oder Förderungen aufzudecken". Generell sollte das Kulturministerium "seine Überlegungen zur Verbesserung der statistischen Datenlage" weiter vorantreiben.
(APA/Red)
