Das Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo bekräftigt seinen Vorschlag für ein staatlich subventioniertes Strom-Grundkontingent.
Dieses Modell sei gegenüber anderen Möglichkeiten zur Strompreis-Dämpfung die "überlegene Handlungsoption", schreibt das Wifo in einer am Mittwoch veröffentlichten Analyse. So würde etwa eine Strompreis-Deckelung die größten Verbraucher am stärksten fördern. Eine staatliche Preisregulierung wäre nur europaweit durchführbar, so die Wifo-Ökonomen.
Wifo: Jeder Haushalt bekommt Strom-Grundkontingent
Die Grundidee des Wifo-Modells sieht so aus: Jeder Haushalt bekommt ein Grundkontingent an staatlich subventioniertem Strom, wer mehr braucht, muss für den Mehrverbrauch den Marktpreis bezahlen. Damit soll ein Anreiz zum Energiesparen erhalten bleiben, argumentieren die Wirtschaftsforscher. Die Energieversorger sollen das Modell umsetzen und dafür vom Staat entschädigt werden. Der Staat könnte die aktuellen Beschaffungs- oder Produktionskosten mit einem kalkulatorischen Gewinnaufschlag ersetzen oder historische Durchschnitte anlegen. "Diese beiden Varianten wären im Falle von Wind-, Solar- oder Wasserkraftbetreibern zumindest teiläquivalent zu einer Abschöpfung der Zufallsgewinne (windfall profits)."
Reduzierung der Inflation durch Bezuschussung der Stromrechnungen
Anders als pauschale
Unterstützungen für Haushalte könnte die Bezuschussung der
Stromrechnungen die gemessene Inflation reduzieren und auch
Zweitrundeneffekte mildern, etwa bei der Mietpreisindexierung.
Allerdings wäre dieser Effekt gering, sagt das Wifo, weil das Gewicht
von Strom im Verbraucherpreisindex nur etwa 2 Prozent betrage.
Strom-Grundkontingent soll sich an Durchschnittsverbrauch orientieren
Um
nicht Haushalte zu bevorzugen, die bisher schon viel Strom verbraucht
haben, sollte sich das subventionierte Grundkontingent nicht am
tatsächlichen Verbrauch orientieren, sondern am durchschnittlichen
Verbrauch von Haushalten, schlägt das Wifo vor. Wer weniger verbraucht
als der Durchschnitt, würde einen größeren Teil seines tatsächlichen
Verbrauchs ersetzt bekommen als jemand, der mehr verbraucht als der
Durchschnitt. Dabei wäre es auch unbedingt notwendig, die Größe der
Haushalte zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Informationen müsste
der Staat den Energieversorgern zugänglich machen. Sollte das
legistisch schwierig sein, könnte zunächst ab Herbst ein Kontingent auf
Basis des Verbrauchs eines durchschnittlichen Zweipersonen-Haushalts
gewährt und später z.B. auf Antrag angepasst werden, schlägt das Wifo
vor.
Anpassung des Strom-Grundkontingents an Einkommen rechtlich schwierig
Die Höhe des Zuschusskontingents an das Einkommen anzupassen
wäre rechtlich und praktisch schwierig, weil dann die Versorger die
Haushaltseinkommen kennen müssten. "Das beim Energiegutschein angewandte
Modell hat sich eher nicht bewährt", sagten die Ökonomen. Stattdessen
könnte man etwa die GIS-Befreiung als Grundlage für höhere Zuschüsse
nehmen. Zweitwohnsitze sollten nicht bezuschusst werden, aber es sollte
auch keine Abzüge für selbst hergestellten Strom geben, raten die
Experten.
Berücksichtigung des Strombedarfs für Wärmepumpen
Wenn man auch für Gas ein Grundkontingent einführt,
müsste man auch den Strombedarf für Wärmepumpen berücksichtigen, weil
sonst Gasthermenbetreiber bevorzugt würden. Grundsätzlich sollten die
Grundkontingente nicht zur Gänze vom Staat bezahlt werden, weil es sonst
für kleine Verbraucher keinen Sparanreiz gäbe. Stattdessen sollte z.B.
für ein Jahr ein fixer Preis für den Basisverbrauch festgelegt werden,
um den Haushalten auch das Risiko einer weiteren Verteuerung abzunehmen.
Zwar könnte ein Energie-Grundkontingent auch für Gas, Fernwärme, Heizöl
oder Pellets eingeführt werden, das Wifo schlägt aber vor, das zuerst
oder ausschließlich für Strom zu tun, weil jeder Haushalt Strom braucht
und ohnehin ein Ausstieg aus fossilen Energieträgern geplant sei.
Wifo: Verluste mit Gewinnen aus der Vergangenheit gegenrechnen
Zur Unterstützung von Unternehmen schlägt das Wifo vor, betriebliche Verluste, die durch stark gestiegene Energiekosten entstehen, mit Gewinnen aus der Vergangenheit gegenzurechnen.
Auf europäischer Ebene könnte man einen Maximalpreis für russisches Gas festsetzen oder die Verstromung von Gas subventionieren - das könne aber nur im europäischen Verbund erfolgen.