Weil er im Juni vor einer St. Pöltner Diskothek mit Pfeil und Bogen auf Securitys gezielt haben soll, ist ein 41-Jähriger am Donnerstag vor dem Landesgericht St. Pölten gestanden und schuldig gesprochen.
Der ausgebildete Sportschütze aus dem Bezirk Melk wurde wegen gefährlicher Drohung und nach einem Vorfall Ende 2021 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. Der Niederösterreicher erhielt 18 Monate, davon sechs unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der in U-Haft sitzende Angeklagte bekannte sich schuldig. Der alkoholisierte Mann war bei einer Schlägerei in der Diskothek verletzt worden. Es soll zu Aggressionen mit den Securitys gekommen sein. Ein 30-jähriger Türsteher berichtete, er habe den 41-Jährigen gemeinsam mit Kollegen "rausbefördert": "Dann hat er provoziert, uns beschimpft und alles mit dem Handy gefilmt." Anschließend war der Mostviertler den Angaben zufolge erneut zusammengeschlagen worden.
Nach einer
Behandlung im Krankenhaus hatte sich der 41-Jährige in den frühen
Morgenstunden des 19. Juni mit einem Sportbogen zurück zum Lokal
begeben. Dort soll er einen Pfeil aus dem Köcher genommen und die
Türsteher bedroht haben. "Er hat mit dem Finger auf uns gezeigt, den
Bogen gespannt und in unsere Richtung gezielt", berichtete ein
26-jähriger Security. "Ich hab nur gesehen, wie er den Bogen hält, und
dann bin ich auch schon gerannt", berichtete ein 21-Jähriger, der sich
als Gast vor dem Lokal aufgehalten hatte.
"Wir sind reingelaufen und haben die Tür zugemacht", sagte der 30-jährige Türsteher. Als er sah, dass der Mann wieder wegging, habe er ihn verfolgt. Der Angeklagte habe aus ungefähr zehn bis 15 Metern Entfernung auf ihn gezielt. Der Mann wurde überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Ein Alkotest beim 41-Jährigen ergab 1,4 Promille. "Ich weiß nur, dass ich da geglaubt habe, es geht um mein Leben", sagte der Beschuldigte. Es tue ihm leid.
Der zweite Anklagepunkt betraf Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Niederösterreicher
soll laut Staatsanwaltschaft am 18. Dezember 2021 in der Wachau
versucht haben, sich einer Fixierung durch Beamte zu entziehen und sich
loszureißen. Laut einem Gutachten befand sich der Angeklagte damals in
einem psychischen Ausnahmezustand und war eingeschränkt
zurechnungsfähig.
Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung das Geständnis und die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit des Angeklagten aus. Erschwerend waren eine einschlägige Verurteilung von Juni 2021 und der rasche Rückfall. Dem 41-Jährigen wurde die Weisung erteilt, die psychotherapeutische Behandlung fortzusetzen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Vom Widerruf einer bedingten Strafnachsicht wurde abgesehen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.