Durch einen neuen Erlass zum Thema Asyl soll die Polizei an der ungarischen Grenze entlastet werden.
Erstaufnahmegespräche nach Flüchtlingsaufgriffen sollen künftig nicht nur an der Grenze durchgeführt werden, sondern auch in anderen Bundesländern, bestätigte man im Innenministerium einen Bericht der "Presse" (Freitag-Ausgabe). Dazu erhalten die aufgegriffenen Personen nach Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung ein Zugticket.
Ein neuer Erlass zum Asyl soll Polizei an der Grenze entlasten
Derzeit kommt es im Burgenland aufgrund des großen Andrangs zu einem Flaschenhals, obwohl schon jetzt Polizisten aus anderen Bundesländern aushelfen. Innerhalb von 48 Stunden müssen die Beamten die Identität der Flüchtlinge feststellen, ihre Fingerabdrücke nehmen, einen Datenbankabgleich wegen eventuell bereits in anderen Staaten anhängigen Asylverfahren vornehmen sowie (wenn dies nicht der Fall ist) ein Erstaufnahmegespräch durchführen. Erst dann ist das Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA).
Burgenland als Flaschenhals aufgrund des großen Andrangs
Diese Schritte dauern
je nach Verfügbarkeit eines Dolmetsch 1,5 bis zehn Stunden, hieß es aus
dem Ministerium. Zuletzt seien daher trotz Unterstützung durch
Polizisten aus anderen Bundesländern Hunderte Personen im Wartebereich
gewesen.
Polizeiliche Schritte sollen durch neuen Erlass verkürzt werden
Mit dem seit gestern, Donnerstag, in Kraft befindlichen
Erlass sollen die polizeilichen Schritte auf rund 20 Minuten verkürzt
werden. Wie bisher werden die Identität festgestellt, Fingerabdrücke
genommen und der Datenbankabgleich durchgeführt. Anschließend erhält ein
Teil der Flüchtlinge aber ein Zugticket sowie die Adresse einer
Landespolizeidirektion, wo das Erstaufnahmegespräch erfolgen soll. Dafür
kann die bisherige 48-Stunden-Frist auch überschritten werden, heißt es
im Erlass.
Lasten sollen besser verteilt werden
So sollen die Lasten besser verteilt werden. "Wir sind
eine Polizei in Österreich. Es ist mir ein Anliegen, uns gegenseitig zu
unterstützen, wenn an gewissen Punkten besondere Herausforderungen
entstehen", so Bundespolizeidirektor Michael Takacs in der"Presse".
Personen erst im Asylverfahren nach dem Erstaufnahmegespräch
Mit
der neuen Vorgehensweise weiß die Polizei durch die
erkennungsdienstliche Behandlung nach wie vor, welche Personen nach
Österreich gekommen sind. Im Asylverfahren sind sie aber erst, wenn sie
das Erstaufnahmegespräch absolviert haben - erst dann ist das BFA
formell für sie zuständig.
Erstaufnahmegespräche könnten auch ganz wegfallen
Als Nebeneffekt könnten viele
Erstaufnahmegespräche auch ganz wegfallen: Jene Personen, die gar nicht
in Österreich um Asyl ansuchen wollen, sondern etwa ohnehin in andere
Staaten weiterreisen, könnten auf das Gespräch und ein mögliches
Asylverfahren in Österreich verzichten. Damit erhöhen sie ihre Chancen
in einem anderen Staat, weil laut Dublin-Verordnung Asylanträge
inhaltlich nur durch einen Staat geprüft werden sollen. Im Schnitt
plante zuletzt in etwa die Hälfte der Aufgegriffenen die Weiterreise in
ein anderes Land.