Für die Bundespräsidentschaftswahl am 9. Oktober sind die Kandidaten weitgehend in Stellung gebracht. Einige Hofburgbewerber sammeln bereits spenden.
Manche Kandidaten bemühen sich auch schon darum, ihre Anhänger zur Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen zu motivieren. Gestartet wird dieser Vorgang mit dem "Stichtag" am 9. August - ab dann können Unterstützungserklärungen in den Gemeinden bestätigt werden.
Bundespräsidentenwahl: Am 9. August geht es richtig los
Um auf den Stimmzettel für die zu kommen, ist nicht nur das Erreichen des 35. Lebensjahrs am Wahltag sowie die österreichische Staatsbürgerschaft des Kandidaten Voraussetzung, sondern auch die Vorlage von 6.000 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten.
Unterstützer müssen persönlich auf das Gemeindamt gehen
Die Unterstützer müssen persönlich auf das
Gemeindeamt gehen - dort wird dann bestätigt, dass sie am sogenannten
"Stichtag" wahlberechtigt waren. Der "Stichtag" ist der 61. Tag vor der
Wahl - und damit der 9. August. An diesem Datum fällt auch der
Startschuss zum Sammeln der Unterstützungserklärungen - vorher kann man
keine Erklärungen am Gemeindeamt beglaubigen lassen. Die
unterschriebenen Unterstützungserklärungen müssen dann entweder per Post
oder auf anderem Weg an den sogenannten Zustellungsbevollmächtigten des
jeweiligen Kandidaten überbracht werden. Bei der Bundeswahlbehörde
müssen die Erklärungen spätestens beim "Einreichschluss" am 2. September
(17 Uhr) vorgelegt werden (gemeinsam mit dem Wahlvorschlag sowie einem
Kostenbeitrag in Höhe von 3.600 Euro). Es gibt aber auch eine kleine
Nachfrist - und zwar voraussichtlich bis zum darauffolgenden Dienstag
(6. September, Mitternacht). Auslandsösterreicher können ihre
Unterstützungserklärung vor einer Vertretungsbehörde unterschreiben (und
dann dem Wahlwerbenden zukommen lassen).
Reihung am Stimmzettel bei BP-Wahl erfolgt nach Alphabet
Wie viele Unterstützer
(über 6.000) ein Kandidat hat oder wann er seinen Wahlvorschlag
einreicht, hat - abgesehen von einem erhofften "Werbewert" - keine
Auswirkungen. Denn die Reihung am Stimmzettel erfolgt bei der
Bundespräsidentenwahl nach dem Alphabet.
Wahlbehörden haben ab Anfang September viel zu tun
Anfang September haben
die Wahlbehörden dann viel zu tun. Die Bundeswahlbehörde muss die
Wahlvorschläge prüfen, um sie gesetzeskonform am 31. Tag vor der Wahl,
also 8. September, abzuschließen und zu veröffentlichen. Damit stehen
die Kandidaten dann fest. Ebenfalls von der Behörde wird dann der
amtliche Wahlzettel festgelegt. Der Druck (und der Versand der
Wahlkarten) startet dann einige Tage später.
8. September ist letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse
Ebenfalls am 8.
September ist der letzte Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in
den Gemeinden - und einen Tag später müssen die Gemeindewahlbehörden die
Sprengel, Wahllokale samt Öffnungszeiten und die Verbotszonen
festsetzen und verlautbaren.
Nach Vorliegen der entsprechen den
Drucksorte sowie der amtlichen Stimmzettel beginnt die "amtswegige
Übermittlung" der Wahlkarten an Auslandsösterreicher, die ein "Abo"
beantragt haben - laut Wahlkalender startet dies am 13. September.
Beantragung der Wahlkarte bis eine Woche vor der Wahl möglich
Wer
sonst per Briefwahl wählen will, muss eine Wahlkarte bei der Gemeinde
beantragen. Möglich ist dies schon seit der Ausschreibung der Wahl (7.
Juli) - und noch bis in die Woche vor der Wahl. Schriftlich kann man
eine Wahlkarte bis zum Mittwoch vor der Wahl (5. Oktober) beantragen,
mündlich bis zum Freitag vor dem Wahltag (12 Uhr). Zu beachten ist, dass
die Briefwahlstimmen spätestens am Wahltag, also am 9. Oktober, 17.00
Uhr bei den Bezirkswahlbehörden eingelangt sein müssen.
Wer darf wo seine Stimme bei der Bundespräsidentenwahl abgeben?
Wer wo
seine Stimme abgeben darf, steht im Detail nach dem 20. September fest.
Spätestens an diesem Tag muss das Bundesverwaltungsgericht über
Beschwerden gegen falsche oder fehlende Eintragungen in die
Wählerverzeichnisse entscheiden - dann werden diese durch die
Wahlbehörde am 23. September richtiggestellt und abgeschlossen. Zuvor
können sich Wahlberechtigte (etwa vor Kurzem umgezogene) erkundigen ob
sie richtig eingetragen sind: Dazu werden die Wählerverzeichnisse ab 30.
August in den Gemeindeämtern aufgelegt und ab 1. September in größeren
Gemeinden (zwingend ab 10.000 Einwohnern) in den Häusern ausgehängt.
Dagegen ist zunächst ein Berichtigungsantrag möglich. Missfällt einem
die Entscheidung darüber, kann eine - bei der Gemeinde einzureichende -
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Die
vorläufige Zahl der Wahlberechtigten wird man am 29. August
veröffentlicht. Die endgültige Zahl wird dann (nach allfälligen
Berichtigungen) am Freitag vor der Wahl kundgegeben.