Wegen eines Artikels, in dem es um den angeblichen Grund für das wirre Auftreten von ORF-Journalist Roman Rafreider in einer Ausgabe des "ZiB Flash" ging, muss die "Krone" nun den ZiB-Moderator entschädigen.
ORF-Journalist Roman Rafreider war in einer Ausgabe des "ZiB Flash" im Dezember sichtlich beeinträchtigt aufgetreten. Dies hatte die "Kronen Zeitung" mit dem angeblichen Intensivstationsaufenthalt bzw. Tod seines Vaters begründet. Für Artikel, in denen sein höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt worden sei, muss das Medium je 10.000 Euro an Rafreider und seinen noch lebenden Vater zahlen, entschied das Straflandesgericht Wien heute. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Berichte seien falsch, meinte Antragsteller Rafreider, der nach Ablauf einer sechsmonatigen Auszeit nun wieder im Dienste des ORF steht. Er habe viele ungebetene Beileidsbekundungen bekommen. Das sei in einer bereits schwierigen Situation "furchtbar" gewesen. "Meine Eltern haben in der Öffentlichkeit gar nichts verloren", pochte er.
Sein Anwalt
Oliver Scherbaum forderte eine "beträchtliche und empfindliche"
Entschädigungszahlung. Dass die Berichterstattung den höchstpersönlichen
Lebensbereich gar nicht berühre, weil ein öffentlicher Fernsehauftritt
im Interesse der Berichterstattung lag, argumentierte wiederum die
Anwältin der Gegenseite, Alexandra Thurner. Der Kern der
Berichterstattung - ein Krankenhausaufenthalt und ein Todesfall, der
allerdings nicht seinen Vater betraf - sei außerdem wahr.
Richter
Christian Noe gab Rafreider schließlich Recht: Die Berichterstattung sei
als Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich zu werten. Sie
hätte "deutlich zurückhaltender" ausfallen können.