Es herrscht Verwirrung darum, wie es in der Praxis mit der am Montag wieder eingeführten telefonischen Krankschreibung aussieht: Laut Ministerium gilt diese nur für Corona-Kranke, dem widerspricht die Ärztekammer.
Die Ärztekammer erklärte entgegen ursprünglichen Angaben aus dem Ministerium, dass die telefonische Krankschreibung "bei allen Krankheiten möglich" sei. Das Gesundheitsministerium und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beharren allerdings auf APA-Anfrage darauf, dass man sich nur mit telefonisch krankschreiben lassen kann.
Verwirrung um die telefonische Krankschreibung beim Hausarzt
In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung für alle Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen - außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona, hatte das Gesundheitsministerium bereits am Sonntag wissen lassen.
Ärztekammer widersprach am Montag Gesundheitsministerium
Die
Ärztekammer widersprach dem am Montag allerdings in einer Aussendung:
"Patientinnen und Patienten sollten sich nicht verwirren lassen. Aus
unserer Sicht ist die telefonische
Krankmeldung weiter bei allen Krankheiten möglich", meinte
ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte,
Edgar Wutscher. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel Wien sei die telefonische
Krankmeldung durch die telemedizinischen Regeln im Gesamtvertrag nie
beendet worden. Und auch in den übrigen Bundesländern obliege darüber
hinaus die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich der Ärztin
oder dem Arzt. "Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein
Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben - auch telefonisch,
wenn das möglich ist", sagte Wutscher. Gegebenenfalls werde es aber
auch weiterhin notwendig sein, eine Abklärung in der Ordination
vorzunehmen.
Ärztliche Krankschreibung per Telefon nur für Corona-Kranke?
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf erneute APA-Anfrage am Montag, dass eine ärztliche Krankschreibung grundsätzlich einen persönlichen, also physischen Patientenkontakt voraussetze. Die wiedereingeführte telefonische
Krankmeldung mit 1. August solle "nur für jene Erkrankungen möglich
sein, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind". Eine
gesetzliche Regelung sei nicht erforderlich, zuständig seien die
Krankenversicherungsträger.
Telefonische Krankschreibung für Corona-Kranke und Verdachtsfälle
Die ÖGK teilte der APA auf Anfrage mit, dass die telefonische Krankschreibung bereits per "Obmannverfügung" geregelt sei - und zwar nur für Corona-Verdachtsfälle und positiv Getestete mit Symptomen.
Dass man sich mit Corona
aktiv krankschreiben lassen muss, ist übrigens neu: Bisher ging das per
Absonderungsbescheid automatisch - mit dem Ende der Quarantäne fielen
aber auch die entsprechenden Bescheide weg.