Nach Vorwürfen gegen die Wiener Firma DSIRF hinter digitalen Einbrüchen in Banken, Anwaltskanzleien und strategischen Beratungsunternehmen in mindestens drei Ländern zu stecken, prüft nun der Staatsschutz.
Die Firma Wiener DSIRF entwickelte die Spyware mit dem Namen "Subzero", die sogenannte Zero-Day-Exploits nutzt, um auf vertrauliche Informationen wie Passwörter oder Anmeldedaten zuzugreifen, so Microsoft in einem Blog-Post am Mittwoch. "Zu den bisher beobachteten Opfern gehören Anwaltskanzleien, Banken und strategische Beratungsunternehmen in Ländern wie Österreich, Großbritannien und Panama", hieß es in dem Beitrag, ohne Opfer zu nennen.
Wiener Firma wehrt sich gegen Spyware-Vorwürfe
DSIRF (DSR
Decision Supporting Information Research Forensic GmbH) hatte am
Donnerstag gegenüber dem "Kurier" (Freitagsausgabe) betont, dass Subzero
"ausschließlich zur behördlichen Anwendung in Staaten der EU"
entwickelt worden sei. "Sie wird gewerblich weder angeboten, verkauft
noch zur Benutzung bereitgestellt", zitierte das Blatt aus einer
Stellungnahme der Geschäftsleitung des Unternehmens. Man verwehre sich
"mit aller Entschiedenheit gegen
den Eindruck, Subzero-Software missbräuchlich verwendet zu haben". Zur
Aufklärung habe man nun einen unabhängigen Gutachter beauftragt, der die
durch das Microsoft-Sicherheitsteam aufgeworfenen Fragen untersuchen
solle. "Darüber hinaus hat DSIRF eine interne Untersuchung der in
Zusammenhang mit Subzero stehenden Betriebsabläufe eingeleitet", so das
Unternehmen laut "Kurier".
Zero-Day-Schwachstellen sind schwerwiegende Software-Fehler, die sowohl für Hacker als auch für Spione von großem Wert sind, da sie auch dann funktionieren, wenn die Software auf dem neuesten Stand ist. Dem Hersteller ist die Sicherheitslücke noch nicht bekannt, Hacker können sie also nützen, bevor Entwickler eine Lösung dafür finden. Der Begriff leitet sich von der Vorwarnzeit ab, die den Benutzern zur Verfügung steht, um ihre Computer mit Patches zu schützen, also eine Lösung zu finden. Ein Zero-Day-Exploit ist die Technik, mit der die Schwachstelle zum Angreifen eines Systems ausgenutzt wird.
Firma wirbt laut interner Präsentation mit Spyware
Einige
Cybersicherheitsfirmen entwickeln solche Tools, um sie neben dem
routinemäßigen "Pentesting" oder Penetrationstests (ein umfassender
IT-Sicherheitstest, Anm.) einzusetzen, um die digitale Verteidigung
eines Unternehmens gegen
bösartige Angriffe zu testen. "Microsofts Interaktion mit einem Opfer
bestätigte, dass es dem Red-Teaming und der Malware-Bereitstellung nicht
zugestimmt hatte, und bestätigte, dass es sich um nicht autorisierte
Aktivitäten handelte", sagte Cristin Goodwin, General Manager der
Microsoft Security Unit, die den Bericht verfasst hat, gegenüber
Reuters.
Laut einer Kopie einer internen Präsentation, die vergangenes Jahr von der deutschen Nachrichten-Website Netzpolitik veröffentlicht wurde, wirbt DSIRF für Subzero als ein Werkzeug der "nächsten Generation der Cyber-Kriegsführung", das die vollständige Kontrolle über den PC eines Ziels übernehmen, dessen Standort herausfinden sowie Passwörter stehlen kann. Auf einer anderen Folie der Präsentation seien verschiedene Einsatzmöglichkeiten für die Spionagesoftware aufgezeigt worden, etwa im Kampf gegen Terrorismus und Menschenhandel oder bei Kinderporno-Ringen.
Innenministerium prüft Spyware-Vorwürfe
Das Innenministerium betonte am Freitag auf Anfrage der APA, die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) prüfe die Vorwürfe, es gebe aber bisher keinen Nachweis über den Einsatz von Spyware der Firma. Das Ministerium teilt zudem mit, DSIRF sei dem Ressort bzw. der DSN bekannt, "es gibt und gab keine Geschäftsbeziehungen des BMI mit dem Unternehmen". Derartige Vorfälle und Anzeigen in Österreich könne man nicht bestätigen. Außerdem wurde auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper durch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Jänner verwiesen. Karner hatte dabei betont, "Kontaktaufnahmen oder Gespräche mit der Firma DSIRF sind der Aktenlage nicht entnehmbar. Es besteht zwischen der genannten Firma und dem Bundesministerium für Inneres weder ein Vertragsverhältnis noch Kenntnisse über Gespräche mit den genannten Personen hinsichtlich der gegenständlichen Thematik."