Der Kronzeugenstatus des Bauriesen Strabag wackelt. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) arbeitet ein Baukartell auf, in das sämtliche Branchengrößen involviert waren.
Sie wurde 2021 wegen illegaler Preis- und Marktabsprachen vom Kartellgericht zunächst zu einer Geldbuße von 45,37 Mio. Euro verdonnert. "Aufgrund neuer Tatsachen ist es aus Sicht der BWB notwendig, dem Kartellgericht eine nochmalige Prüfung in dieser Sache zu ermöglichen", so die Behörde am Donnerstag.
Wettbewerbsbehörde zitiert Strabag vor erneut vor Kartellgericht
Die
dank Kronzeugenstatus und Kooperation mit den Behörden gemilderte
Strafzahlung des größten österreichischen Baukonzerns droht nun
wesentlich höher auszufallen. Branchenkennern zufolge wurden
Hausdurchsuchungen bei einem Anwalt durchgeführt, wie die APA erfuhr.
Daraufhin hätten die Wettbewerbshüter beschlossen, eine "Überprüfung des
Strabag-Beschlusses" durch das Gericht zu beantragen.
Mangament der Strabag ist sich keiner Schuld bewusst
Das
Management des Baukonzerns ist sich diesbezüglich keiner Schuld bewusst
und reagierte umgehend: "Der Vorstand hält den Antrag für unbegründet,
denn Strabag kooperierte umfänglich und intensiv mit der BWB im Rahmen
des Kronzeugenprogramms", hieß es am Donnerstag in einer Stellungnahme.
Die Strabag habe durch ihre Kooperation "maßgeblich zur Aufklärung
beigetragen und daher auch als erstes Unternehmen das Kartellverfahren
rechtskräftig beendet". Darüber hinaus habe die Strabag ihr
Compliance-System nachgeschärft und ein neuartiges Monitoring System
implementiert, wurde betont.
Kartellwächter wollen gerichtliche Überprüfung
Die Kartellwächter sehen das anders:
Im Zuge rezenter weiterer strafrechtlicher Ermittlungen der Wirtschafts-
und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe die BWB daher nunmehr im
Wege der Amtshilfe "Kenntnis über neue Tatsachen erlangt, die eine
gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Beschlusses vom 21.10.2021
erforderlich machen, insbesondere hinsichtlich der vollständigen
Einhaltung der die Strabag als Kronzeuge treffenden
Kooperationsverpflichtung, nach § 11b Abs 1 Z 2 WettbG wahrheitsgemäß,
uneingeschränkt und zügig zusammenzuarbeiten", erklärte die
Wettbewerbsbehörde. Unter anderem sei zu prüfen, ob "mangelnde
Offenlegung von Beweismitteln und Tatsachen durch Strabag trotz
Kenntnis" vorliegt.
Geldbuße gegen zwei Gesellschaften des Strabag-Konzerns
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2021 hatte das
Kartellgericht gegen zwei Gesellschaften des Strabag-Konzerns (Strabag
AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG, Anm.)
eine Geldbuße "wegen einheitlicher und fortgesetzter
kartellrechtswidriger Preisabsprachen, Marktaufteilungen und
Informationsaustausches mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und
private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im
Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017" verhängt.
Die Strabag
hatte im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren eine umfangreiche
Kronzeugenerklärung übermittelt, Compliance-Maßnahmen implementiert und
auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte daher unter Einbindung des
Bundeskartellanwalts eine geminderte Geldbuße beantragt.
Kronezgenprogramm als wichtigste Instrument zur Aufdeckung
"Das
Kronzeugenprogramm ist das wichtigste Instrument zur Aufdeckung geheimer
kartellrechtswidriger Absprachen - aus diesem Grund wird kooperierenden
Unternehmen eine bis zum vollständigen Entfall reichende
Geldbußenermäßigung eingeräumt. Allerdings ist diese weitreichende
Privilegierung nur bei Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen
gerechtfertigt", betonte die interimistische BWB-Generaldirektorin
Natalie Harsdorf-Borsch heute in einer Aussendung. "Aufgrund der neuen
Tatsachen ist es notwendig, dem Kartellgericht eine nochmalige Prüfung
zu ermöglichen."
Im Frühjahr 2017 hatte die
Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen
illegalen Preisabsprachen in der Bauwirtschaft begonnen,
Hausdurchsuchungen durchzuführen und hatte dabei auch umfangreiches
Datenmaterial sichergestellt. Im Herbst 2019 ergingen laut BWB die
ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen.
Die Unternehmen wurden schriftlich über die gegen sie vorliegenden
Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt.