Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss das ORF-Gesetz bis Ende 2023 angepasst und damit die "Streaminglücke" geschlossen werden. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat sich noch nicht festgelegt wie das erfolgt.
"Positiv angetan" sei man von der "weisen Entscheidung" des VfGH gewesen, sagte ORF-Chef Roland Weißmann im Interview mit den "Salzburger Nachrichten". Denn die Abmeldungen von der GIS stiegen zuletzt. "Das ist eben erklärbar mit dem Zeitgeist, also dem Trend hin zu Streaming. Das hat sich dann noch mit der Teuerung vermischt", meinte er.
ORF-Chef Weißmann nach GIS-Urteil gegen Abomodell
Den Ball sieht er nun bei der Regierung, der ORF stehe beratend zur Seite, wobei verschiedene Varianten denkbar seien. Mit Ratschlägen wolle er sich zurückhalten, nur um dann doch einer Variante eine Absage zu erteilen: "Aber was ich schon sagen kann, ist, dass eine Abovariante kein gangbares Modell ist - also ein Log-in, hinter dem unsere Online-Inhalte verschwinden. Denn es geht um eine Grundversorgung, die wir liefern müssen."
FPÖ für ORF-Finanzierung aus dem Bundesbudget
Weitere Möglichkeiten der künftigen ORF-Finanzierung sind eine Haushaltsabgabe, wie sie etwa in Deutschland existiert, oder auch die Finanzierung über das Bundesbudget. Für letzteres hegt die FPÖ Sympathien. Medienexperten sprachen sich aber wiederholt dagegen aus, weil dadurch die Abhängigkeit des ORF von der Regierung erhöht werden könnte.
Grüne und NEOS für gestaffelte Haushaltsabgabe
Grüne und NEOS
treten dagegen für eine sozial gestaffelte Haushaltsabgabe ein. Mit
dieser Ansicht befinden sie sich in Gesellschaft mehrerer
Medienexperten, wie ein Rundruf des "Standard" ergab. So ist es für
Josef Trappel, Leiter des Fachbereichs Kommunikationswissenschaft an der
Uni Salzburg, selbstverständlich, dass auch jene für ORF-Programm
zahlen, die es nicht nutzen. Auch sie würden aus einer
gesamtgesellschaftlichen Betrachtung von den Leistungen des ORF
profitieren.
Medienexperten für Haushaltsabgabe
Natascha Zeitel-Bank vom Institut für Medien an der
Universität Innsbruck sieht in einer Haushaltsabgabe ebenfalls den
richtigen Schritt und merkte an, dass in Deutschland das
Bundesverfassungsgericht bereits 2018 festgestellt habe, dass eine
wohnungsgebundene Abgabe nicht verfassungswidrig sei. Petra Herczeg,
Vizestudienprogrammleiterin am Institut für Publizistik- und
Kommunikationswissenschaft der Uni Wien, wirft ein, dass die Möglichkeit
einer "sozialen Abfederung" gegeben sein müsse, damit
einkommensschwache Haushalte nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk
ausgeschlossen werden.
Fritz Hausjell, stv. Vorstand des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien, sprach sich bereits in der Vorwoche in den "Salzburger Nachrichten" für eine Haushaltsabgabe aus. Diese solle aber auch genutzt werden, "um andere Medienförderungen ein Stück weit mitzufinanzieren". Dabei dachte er etwa an den nicht-kommerziellen Rundfunk oder die "Wiener Zeitung", deren Finanzierungsmodell mit der Abschaffung der Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt wegfällt. "Der öffentlich-rechtliche Auftrag ist unteilbar", sagte ORF-Chef Weißmann, als er von den "Salzburger Nachrichten" auf die Idee einer Medienabgabe, die auch andere Medienprojekte mitfinanziert, angesprochen wurde.