Zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme sieht die Arbeiterkammer mit dem Ende der Quarantäne-Regelung für Corona-Infizierte auf die Unternehmen zukommen.
Viele Fragen zum Quarantäne-Aus bei seien noch ungeklärt, die Vorgaben der Regierung zu ungenau und Begriffe wie die Fürsorgepflicht müssten präzisiert werden. "Arbeitsrechtlich betritt man auf vielen Ebenen absolutes Neuland und verlagert die Rechtsauslegung in die Betriebe", sagte AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes am Mittwoch.
So sei nach wie vor unklar, ab wann ein infizierter Mitarbeiter zu Hause bleiben könne und ab wann eine Krankschreibung nötig sei. Auch welche Ansprüche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, die im Betrieb mit positiv getesteten Kollegen konfrontiert sind, sei noch offen. Vor allem Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder in einem Großraumbüro seien darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber seiner Schutzpflicht nachkomme.
Es müssten daher klare und
nachvollziehbare Rahmenbedingungen geschaffen und die "sehr allgemein
formulierte Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers präzisiert und werden, um
"daraus erwachsende Haftungsfälle zu vermeiden und sicheres Arbeiten zu
ermöglichen", fordert Brokes.
Weiters müsse die Regierung vor
Inkrafttreten der Verordnung klären, inwieweit der Arbeitgeber die
Belegschaft über Corona-Positive im Betrieb informieren müsse oder wie
verkehrsbeschränkte Personen regelmäßig trinken sollen, obwohl sie ihre
Maske nicht abnehmen dürfen. Weitere offene Fragen ergeben sich für die
AK auch im Zuge einer Betreuungspflicht für positiv getestete Kinder,
nachdem die Regelung für die Sonderbetreuungszeiten mit Juli ausgelaufen
sind.