In einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag haben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) das Aus für die Quarantäne für Corona-Infizierte verkündet.
Die fällt mit August. Das gab Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach einem Treffen mit den Landesgesundheitsreferenten in einer Pressekonferenz bekannt. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und es sind in zwei Metern Abstand keine anderen Personen unterwegs.
Rauch und Kocher verkünden Aus für Corona-Quarantäne ab August
Rauch sprach von einer neuen Phase der Pandemie, in der
man mit Impfung und Medikamenten Werkzeuge zur Bekämpfung der Krankheit
in der Hand habe. Zu beachten gebe es auch psychische Auswirkungen
durch die Krise. Chief Medical Officer Katharina Reich ergänzte, dass
Corona in absehbarer Zeit bleiben werde und man sich darauf einstellen
müsse Es werde nun ein erster "Step down" vom Krisen- zum
Akzeptanz-Modus gesetzt. Sie wies auch darauf hin, dass nur 50 Prozent
der Hospitalisierten mit Corona tatsächlich wegen Covid im Krankenhaus
seien.
Gesundheitsminister: "Wer krank ist, bleibt zu Hause"
Rauch mahnte jedoch zur Vorsicht. Klar sei auch angesichts
der Lockerung: "Wer krank ist, bleibt zu Hause." Hier gibt es
Erleichterungen, denn die elektronische Krankmeldung wird wieder
eingeführt.
Ganz ohne Einschränkungen geht es freilich weiter
nicht. In der - der APA vorliegenden - Verordnung werden
Betretungsverbote definiert. Das betrifft Krankenanstalten ebenso wie
Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen,
Volksschulen und Horte. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte
betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind.
Mit positivem Test ist mit Maske das Arbeiten in Zukunft möglich
Ohnehin
ist Arbeiten mit positivem Test künftig - konkret ab Inkrafttreten der
Verordnung mit 1. August - wieder möglich, wenn Maske angelegt ist. Dies
gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die
Job-Ausübung defacto verunmöglicht wie Logopäden und Musiker.
Auch wird die Risikogruppen-Verordnung wieder in Kraft gesetzt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bekannt gab. So können Personen freigestellt werden, die trotz schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Den Arbeitgebern werden die Kosten voll ersetzt. Die Regel ist vorerst bis Ende Oktober befristet.
Keine Beschränkungen am Arbeitsplatz bei nur Infizierten
Keine Beschränkungen gibt es, wenn am
Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch
hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern
ist eine Maske zu tragen.
Daheim ist auch für Infizierte keine
Maske anzulegen, solange nur Personen des selben Haushalts anwesend
sind, das gilt auch für Privat-Pkw. Dafür darf man selbst in Gasthäuser
oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske.
Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht, dort etwas konsumieren
ist ausdrücklich nicht gestattet.
Verkehrsbeschränkungen gelten schon bei positiven Antigen-Test
Zu beachten ist, dass die
Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen
sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid
anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die
Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage,
nach fünf kann man sich freitesten.
Aktuell sehen die Regeln ja
Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem
CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist.