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Arbeitsrechtlerin: Vernünftige Firmen lassen Corona-Positive zuhause

26-07-2022, 13:56

Laut der Arbeitsrechtrechtlerin Katharina Körber-Risak lässt jede vernünftige Firma Corona-Positive zuhause. Sie sieht die Verordnungspläne des Gesundheitsministeriums zur Ende der Corona-Quarantänepflicht kritisch.

"Arbeitsrecht durch Verordnungen ist wirklich mühsam", sagte Körber-Risak zur APA. Stattdessen müsse es im Arbeitsrecht unter anderem Präzisierungen bei der Arbeitsfähigkeit und beim Arbeitsschutz geben. "

Arbeitgeber muss Maskenpflicht für Corona-Positive kontrollieren

Sollte es wie im Verordnungsentwurf zu Verkehrsbeschränkungen und Maskenpflicht anstatt Quarantäne für kommen, dann muss der Arbeitgeber kontrollieren, dass der Corona-positive Arbeitnehmer im Betrieb durchgehend Maske trägt und diese auch nie abnimmt. "Wenn ich das nicht tue, dann kann ich haften", warnte die Arbeitsrechtlerin. Es gehe dann um Schadenersatz und Schmerzengeld, sollte es zu Corona-Fällen in Betriebstätten kommen. Wenn sich ein Arbeitgeber gar nicht um die Einhaltung der angedachten Maskenpflicht für Covid-Erkrankte kümmere, dann gehe es sogar in Richtung Strafrecht.

Körber-Risak: Vernünftige Firmen lassen Corona-Positive zuhause

Um eine Haftungsvermeidung bei der Beschäftigung von Corona-positiven Arbeitnehmern, etwa in der Gastronomie, Hotellerie oder im Handel, zu erreichen, müsste der Betrieb dies auch gegenüber Kunden kommunizieren, so Körber-Risak. Dies könnte laut der Arbeitsrechtlerin folgend lauten: "Heute bedient sie eine Covid-positive Person."

Firmen drängen auf Ende der Corona-Quarantänepflicht

Aufgrund des Personalmangels drängten manche Unternehmen auf ein Ende der Corona-Quarantänepflicht, um symptomlose Mitarbeiter, etwa im Tourismus oder in der Industrie, einzusetzen. "Das halte ich für extrem kurzsichtig. Ich würde dies einem Arbeitgeber nicht raten", sagte die Arbeitsrechtsexpertin.

Gewerkschaft fordert Sicherheit für Arbeitnehmer

Die Gewerkschaft fordert bei der Quarantäne-Neuregelung die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu garantieren. "Kommt wirklich das Aus für die Quarantäne, haben wir die Sorge, dass der Druck der Arbeitgeber auf die ArbeitnehmerInnen steigen wird, auch mit Symptomen arbeiten zu gehen", hieß es vom ÖGB auf APA-Anfrage. Bei einer Änderung der Absonderungsbestimmungen müsse der Schutz von besonders gefährdeten Gruppen gewährleistet werden. "Eine rasche Wiedereinführung der sogenannten Risikogruppenregelung und eine Freistellungsmöglichkeit für Schwangere ist daher zwingend erforderlich", so der ÖGB. "Die Gefahr, sich am Arbeitsplatz, etwa im Großraumbüro, Corona zu holen, wird noch größer. Das muss dann auch als Berufskrankheit gelten, vor allem wenn man an einen schweren Verlauf oder Long Covid denkt."

(APA/Red)

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