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Urteil zu Causa Ischgl aufgehoben

25-07-2022, 11:03

Der Schadenersatzprozess in der Causa Ischgl muss wiederholt werden, das entschied das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Montag.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Montag ein erstinstanzliches Urteil zur Schadenersatz-Frage in der Causa Ischgl aufgehoben.

Wiener Oberlandesgericht hebt Abweisung in Schadensprozess auf

Mit dem Urteil in erster Instanz war ein Klagsbegehren eines deutschen Urlaubers auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang abgewiesen worden. Dieses Ersturteil war laut OLG mit Feststellungsmängeln behaftet. Die Rechtssache wurde daher zur Verfahrenergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.

Erstinstanzliche Entscheidung enthielt Feststellungsmängel

Konkret bemängelt das OLG, dass die erste Instanz nicht geklärt hatte, ob der deutsche Tourist, der sich im Skiurlaub in Ischgl mit dem Coronavirus infiziert hatte, eine maßgebliche Information des Landes Tirol überhaupt kannte, auf die er seine Klage stützte.

Das Amt der Tiroler Landesregierung hatte am 5. März 2020 um 17.44 Uhr verlautbart, dass sich positiv auf das Coronavirus getestete Isländer nach ersten Erhebungen auf der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten, weshalb es aus medizinischer Sicht wenig wahrscheinlich erscheine, dass es in Tirol zu Ansteckungen gekommen sei. Dabei hätten die Behörden zu diesem Zeitpunkt schon gewusst, dass bei zwei Isländern auf SARS-CoV-2 hindeutende Symptome schon vor deren Abreise aus Ischgl aufgetreten seien, monierte der Kläger.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) muss nun klären, ob der Urlauber von dieser "Landesinformation" überhaupt Kenntnis hatte und ob und inwieweit er darauf vertraute und deshalb weiter in Ischgl blieb. Dieser Umstand sei für die Haftungsfrage von Bedeutung, wie OLG-Mediensprecher Leo Levnaic-Iwanski gegenüber der APA erläuterte.

(APA/Red)

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