Wegen staatsfeindlicher Verbindungen sind am Mittwoch drei führende Mitglieder des "International Common Law Court of Justice Vienna" (ICCJV) am Wiener Landesgericht zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden.
Der ICCJV-Generaldirektor - ein 48-jähriger Installateur - erhielt elf Monate, der Leiter der IT-Abteilung - ein 52-jähriger Beschäftigungsloser - 14 Monate, ein gelernter Schmied und Kampfsport-Trainer bekam ebenfalls elf Monate. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Staatsverweigerer teilweise bereits vorbestraft
Wie die Staatsanwältin ausführte, wurde der ICCVJ 2014 gegründet und setzte sich aus rund 400 Mitgliedern in Österreich, Deutschland, Italien, Tschechien und Polen zusammen. Das "Fantasiegericht" habe sich in puncto Gerichtsbarkeit als "das Maß aller Dinge" und für Rechtsangelegenheiten aller Art zuständig gesehen. Gegen vorgebliche Menschenrechtsverletzungen von Richterinnen und Richtern, Sachwalterinnen und Sachwaltern und Insolvenzverwalterinnen und- verwaltern habe man "Selbstjustiz" üben wollen, stellte die Staatsanwältin fest. So sei gegen eine Rechtsanwältin von 40 Mitgliedern ein "Volkstribunal" eröffnet und ein Haftbefehl erlassen worden, mit dem dann eine Polizeiinspektion aufgesucht wurde, um diesen vollstrecken zu lassen. Im Zusammenhang damit hätten der Erst- und der Zweitangeklagte in einem vorangegangen Prozess bereits teilbedingte Freiheitsstrafen ausgefasst: "Nach ihrer Entlassung im Sommer 2017 sind sie sofort wieder für den ICCJV tätig geworden."
Führende Mitglieder des Pseudo-Gerichts beantragten Diplomatenpässe
In der nunmehrigen Anklage wurde den drei Männern vorgeworfen, eine Vielzahl von Treffen des so genannten High Council des Pseudo-Gerichts geleitet bzw. daran teilgenommen zu haben. Mit einer sehr professionell gestalteten Website sei außerdem "mit viel Liebe zum Detail" der Anschein der Legitimität erweckt worden, sagte die Staatsanwältin. Es gab auch eigene Sheriffs - einer von ihnen war der Drittangeklagte -, die eine Uniform samt Abzeichen trugen. Der ICCJV ging sogar so weit, bei der damaligen, von der FPÖ nominierten Außenministerin Karin Kneissl schriftlich um die Ausstellung von Diplomatenpässen anzusuchen. Mit einem Fake-Dokument wurde weiters suggeriert, die Vereinten Nationen hätten den ICCJV anerkannt. Der Zweit- und der Drittangeklagte traten nach außen hin jeweils als Vizepräsidenten der "International Intelligence Agency" (IIA) auf, einer Teil-Organisation des ICCJV, der sich um Informationsbeschaffung und - verwaltung kümmerte.
Staatsverweigerer vor Wiener Gericht geständig
Die
Angeklagten waren geständig. Der ICCJV-Generaldirektor erklärte in
seiner Beschuldigteneinvernahme, es gebe den ICCJV inzwischen nicht
mehr: "Ich habe mich gelöst von dem". Ursprünglich sei der ICCJV
"wirklich als nichts Schlimmes" geplant gewesen: "Es war gedacht, dass
man Menschen hilft, wenn Verstöße gemeldet werden." Das Ganze sei "ein
Fehler, nicht durchdacht" und "Blödsinn" gewesen. "Es war nicht
angedacht, dass Österreich ausgehebelt wird", versicherte der
ICCJV-Generaldirektor. Er bekenne sich aber zur Anklage schuldig: "Ich
möchte nicht mehr in Haft. Ich möchte mich mit meinen Kindern
beschäftigen. Ich habe gesehen, dass Fehler passiert sind. Ich möchte
damit abschließen, ich möchte wieder in Frieden leben." Auf die Frage,
weshalb er nach seiner vorangegangenen Verurteilung weitergemacht habe,
erwiderte der 48-Jährige: "Es war wahrscheinlich Frust." Das sei
"hirnrissig" gewesen.
Der Zweitangeklagte, der sich als IT-Experte
um den Server, den Mailverkehr und das elektronische Kommunizieren nach
außen kümmerte, war ebenfalls umfassend geständig. Inzwischen habe er
sich vom ICCJV "komplett abgekoppelt". Etliche Fragen des Gerichts
beantwortete der 52-Jährige nicht: "Ich kann mich nicht mehr erinnern.
Das beginnt langsam aus meinem Gedächtnis zu verschwinden." Als die
Staatsanwältin ihm vorhielt, dass er gemeinsam mit dem Erstangeklagten
in einem schwarzen Anzug aufgetreten sei und einen äußerst seriösen
Eindruck erweckt hätte, meinte der 52-Jährige: "Was ist Schlechtes dran,
sich ordentlich anzuziehen?" Zu seiner Hauptverhandlung war er in einer
verwaschenen Hose und in einem blauen ärmellosen T-Shirt erschienen.
"Schuldig im Sinne der Täuschung, der ich aufgesessen bin" - so lautete die Verantwortung des Drittangeklagten, der zu Beginn seiner Befragung ein vorbereitetes Statement verlas, in dem unter anderem davon die Rede war, die Ausbildung beim Bundesheer sei "ein Meilenstein in meinem Leben" gewesen. Ihm sei der ICCJV als "schlüssiges Projekt" erschienen bzw. verkauft worden, er habe geglaubt, im Rahmen seiner Tätigkeit für die IIA Mitglieder in der Bewegungs- und Kampfkunst ausbilden zu können, "was ein gutes Geschäft für meine damalige Firma gewesen wäre. Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper, das war die Idee". Er habe an Sitzungen des High Council teilgenommen - "als Stimmvieh", wie er betonte. Am Ende der seiner Befragung resümierte er: "Das ist offensichtlich alles ein Hirngespinst gewesen."
U-Haft wird Staatsverweigerern angerechnet
Bei der
Strafbemessung wurde den drei Männern die überlange Verfahrensdauer
mildernd angerechnet. Sie waren von Herbst 2018 bis weit ins Jahr 2019
hinein in U-Haft gesessen und hatten weitere drei Jahre bis zum Beginn
ihrer Hauptverhandlung zuwarten müssen - ohne eigenes Verschulden oder
Verschulden ihrer Verteidiger, wie der vorsitzende Richter in der
Urteilsbegründung betonte. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis
zu fünf Jahren habe man daher bei der Festsetzung der Strafen jeweils
vier Monate in Abzug gebracht. Die in der U-Haft abgesessene Zeit wird
den Männern auf ihre Strafen angerechnet.
Nach Rücksprache mit ihren Verteidigern erbaten die drei Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.