Die Diplomatin Elisabeth Tichy-Fisslberger wechselt an das Gericht der Europäischen Union (EuG) als Richterin. Sie habe sich erfolgreich einem Hearing vor dem Auswahl-Ausschuss auf EU-Ebene gestellt.
Am Mittwoch wurde Elisabeth Tichy-Fisslberger formell bestätigt, teilte das Bundeskanzleramt mit. Europaministerin Karoline Edtstadler und Außenminister Alexander Schallenberg (beide ÖVP) gratulierten und würdigten die fachliche Erfahrung von Tichy-Fisslberger.
Edtstadler freute sich, dass damit erstmals eine Frau aus Österreich als Richterin am Gericht der Europäischen Union arbeiten wird. Tichy-Fisslberger "genießt eine außerordentliche fachliche Reputation und zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung in internationalen Gremien als Diplomatin der Republik Österreich aus. Sie wird dieses Amt mit großer Expertise und Erfahrung ausführen."
Schallenberg erklärte, mit Tichy-Fisslberger
"gewinnt der Gerichtshof der Europäischen Union eine Spitzenjuristin
mit langjähriger, internationaler Erfahrung. Es freut mich sehr, dass
eine österreichische Diplomatin
für die Position ausgewählt wurde. Damit wird der Beitrag des
österreichischen Außenministeriums für Rechtsstaatlichkeit und das
EU-Recht gewürdigt."
Die Karrierediplomatin war zuletzt
österreichische Vertreterin bei den Vereinten Nationen in Genf gewesen.
Im Jahr 2020 war sie auf Vorschlag der westeuropäischen Staatengruppe
die Präsidentin des in Genf tagenden UNO-Menschenrechtsrates. Tichy-Fisslberger gilt als
ausgewiesene EU-Expertin, war sie doch schon in den 1980-er Jahren bei
der EU-Kommission tätig und von 1993 bis 2002 an der österreichischen
EU-Vertretung in Brüssel.
Tichy-Fisslberger folgt dem bisherigen Richter Viktor Kreuschitz nach. Nun wurde er wie Tichy-Fisslberger für eine volle Funktionsperiode von sechs Jahren ernannt. Den zweiten Posten wird weiterhin der frühere Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, besetzen. Hesse war infolge des Brexit in das EU-Gericht eingezogen, weil Österreich als Folge des britischen Austritts eine zweite Richterstelle erhalten hatte. Das Gericht der Europäischen Union ist gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die Wahrung der korrekten Auslegung und Anwendung von EU-Recht verantwortlich.