Durch die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sehen sich die Arbeitnehmervertreter in der Selbstverwaltung in ihrer Kritik an der Bestellung zweier Spitzenpositionen im Dachverband der Sozialversicherungsträger bestätigt.
Das Höchstgericht kritisierte bei der Besetzung im Jahr 2019 unter Türkis-Blau etwa, dass Einladungen nicht rechtzeitig erfolgten oder dass den Gewerkschaftern relevante Unterlagen nicht übermittelt wurden. Diese sehen nun das Sozialministerium gefordert.
Bei der türkis-blauen Reform wurden die 21 Sozialversicherungen auf fünf zusammengelegt und der Dachverband der Sozialversicherungen neu aufgestellt. An die Stelle der früheren Generaldirektionen wurden Büroleiter gesetzt. Im Frühjahr 2019 kam es dann zur Bestellung von Büroleiter Martin Brunninger auf einem blauen Ticket und dessen Stellvertreter Alexander Burz auf einem türkisen. Damals wetterten die Gewerkschafter gegen die ihrer Meinung nach von Türkis-Blau überhastet durchgedrückte Besetzung und gingen rechtlich dagegen vor.
In letzter Instanz bekamen sie nun vom VwGH
Recht. Das Höchstgericht kritisierte etwa, dass die Gewerkschafter
damals in der Überleitungskonferenz nicht zeitgerecht zu Sitzungen
eingeladen wurden. Ingrid Reischl, leitende ÖGB-Sekreäterin und derzeit
Vorsitzende der Trägerkonferenz, sei gar nicht eingeladen worden, obwohl
das nötig gewesen wäre. Auch seien die Arbeitnehmervertreter in ihrem
Recht auf Erhalt relevanter Unterlagen mit der Einladung verletzt
worden. Überhaupt hätten sie für die Beschlussfassung relevante
Unterlagen nicht rechtzeitig bzw. keine Einsicht in alle Unterlagen zu
Entscheidungsgegenständen erhalten. Und auch der Umstand, dass für die
Kür zwei Sitzungen unmittelbar hintereinander angesetzt wurden, um die
beiden Kandidaten auch ohne Einstimmigkeit abzusegnen, erkannte der VwGH in einem der APA vorliegenden Urteil, über das am Mittwoch auch mehrere Medien berichteten, als rechtswidrig.
Die Arbeitnehmervertreter, neben Reischl auch der aktuelle ÖGK-Vorsitzende Andreas Huss, folgern aus dem Erkenntnis, dass die Bestellung
von Brunninger und Burz nicht rechtmäßig gewesen sei. Daher sei nun das
Sozialministerium als Aufsichtsbehörde gefordert. Diesbezüglich werde
man das Gespräch suchen. Die Büroleitung muss ohnedies nach Brunningers
Rücktritt vergangene Woche nach dessen Suspendierung wegen des Verdachts
der Dienstpflichtverletzung neu ausgeschrieben werden. Selbiges könnte
zeitgleich mit dem Stellvertreterposten erfolgen.
ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner sieht das einstige türkis-blaue Projekt trotz aller aufgekommener Vorwürfe nicht als gescheitert an, wie sie am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz klar machte. Mit der Kassenreform sei der Regierung etwas gelungen, das Jahrzehnte lang gefordert worden sei, sagte sie.