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Steirer wollte Nacktfotos erpressen: Sechs Monate bedingt

18-07-2022, 14:54

Weil er über Snapchat versuchte, Nacktfotos von Zwölf- bis 14-Jährigen zu erlangen, wurde ein 19-Jähriger am Montag im Grazer Straflandesgericht zu sechs Monaten bedingt verurteilt.

Er drohte den Mädchen damit, Fotos von ihnen in Unterwäsche ins Netz stellen. Die Mädchen hatten die ersten Bilder freiwillig verschickt, dann zeigten sie den Lehrling an. Er war umfassend geständig und bekam eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten.

Angeklagter lernte die Mädchen vor drei Jahren über Snapchat kennen

Der Angeklagte hatte die Mädchen vor drei Jahren über Snapchat kennengelernt. Es wurden Bilder ausgetauscht, auch solche, in denen die Mädchen nur in Unterwäsche oder oben ohne zu sehen waren. Doch das genügte dem 19-Jährigen nicht: Er verlangte, dass sie ihm Nacktfotos schicken sollten, sonst würde er die Unterwäsche-Bilder veröffentlichen. Später forderte er - allerdings laut Anklage erst von den mittlerweile über 14-Jährigen - auch Fotos mit pornografischen Darstellungen.

Steirer wollte Nacktfotos von Mädchen erpressen

"Haben Sie gewusst, dass es sich um so junge Mädchen handelt?", fragte Richterin Kornelia Philipp. "Nein, das habe ich nicht gewusst, wir haben nie über das Alter gesprochen", beteuerte der Beschuldigte. "Ist Ihnen klar, dass das eine Nötigung ist?", hakte die Richterin nach. "Jetzt schon, vorher nicht", meinte der Lehrling kleinlaut.
"Wieso macht man so etwas überhaupt?", wollte der Staatsanwalt wissen. "Ich verstehe es selbst nicht", kam die Antwort. "Warum haben Sie sich nicht legale Pornografie angesehen?", stellte die Richterin eine praktische Frage. "Das denke ich mir jetzt auch", pflichtete ihr der junge Mann bei.

Sechs Monate bedingt für den 19-Jährigen

Eine Diversion lehnten Richterin und Staatsanwalt ab, aber die Strafe fiel mit sechs Monaten bedingt eher mild aus. "So etwas macht man nicht, ich will Ihnen aber auch nicht die Zukunft verbauen. Sie haben heute einen guten Eindruck gemacht", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Weder der Beschuldigte noch der Ankläger gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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