Immer mehr Österreicher haben Drohnen für spektakuläre Urlaubsfotos in ihrem Reisegepäck. Die Vorschriften dafür sind jedoch sehr unterschiedlich.
"Zwar kann eine in Österreich registrierte Drohne seit 2021 im gesamten EU-Ausland geflogen werden, dennoch sollte man sich in jedem Fall vorher gut über länderspezifische Vorschriften informieren", riet Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte der ÖAMTC-Flugrettung. "Verstöße gegen nationale Auflagen können nämlich hohe Strafen zur Folge haben."
In Griechenland muss beispielsweise zu Flughäfen ein Abstand von acht Kilometern eingehalten werden. "Auf vielen Inseln, die über Flughäfen verfügen, ist es daher gar nicht erlaubt eine Drohne zu starten", informierte Hetzendorfer. "Für Flüge über archäologische Orte und Fundstätten benötigt man zudem eine Erlaubnis des Kulturministeriums."
In den beliebtesten Urlaubsländern der Österreicher gilt es, einige weitere Besonderheiten zu beachten. Wer seine Drohne nach Italien mitnehmen möchte, muss diese bereits vor der Einreise auf der Plattform D-Flight der Luftfahrtbehörde registrieren, um über die entsprechenden Verbotszonen Bescheid zu wissen. "In Kroatien ist für Fotos und Videos eine Sondergenehmigung erforderlich, die es im Regelfall nur für gewerbliche Drohnenflüge gibt", erläuterte der ÖAMTC-Drohnenexperte.
Während
es in den meisten europäischen Ländern mit etwas Vorbereitung und
Information schon möglich ist, seine Drohnen in den Urlaub mitzunehmen,
sind diese zum Beispiel in Ägypten, Saudi-Arabien oder Marokko verboten.
"Das gilt auch für die Einfuhr", so Hetzendorfer. "Die Drohne sollte
daher unbedingt zu Hause bleiben, denn sonst wird sie am Flughafen
konfisziert und im schlimmsten Fall droht sogar eine Gefängnisstrafe."
Nähere Infos zur EU-Drohnenverordnung und zu rechtlichen Bestimmungen in den beliebtesten Urlaubsländern findet man unter www.oeamtc.at/drohnen. Hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App für Android und iOS.