Das Bundesverwaltungsgericht hat für das Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht ab sofort einen neuen Leitfaden. Dieser soll als "lebendes Dokument" laufend an gesetzliche Veränderungen angepasst werden.
Das Justizministerium hat für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen Leitfaden für das Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht veröffentlicht. Darin werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen, verfahrensrechtliche Aspekte und zentrale Begriffsinhalte beleuchtet, hieß es in einer Aussendung. Für Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ist dies ein "klares Zeichen für mehr Transparenz in der Justiz".
Die Schaffung von klaren Kriterien und Handlungsanleitungen war eine der Empfehlungen der Kindeswohlkommission unter dem Vorsitz von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss im Vorjahr. Der Leitfaden wurde dabei als "lebendes Dokument" konzipiert und soll laufend an gesetzliche Veränderungen bzw. höchstgerichtliche Entscheidungen angepasst werden. Erarbeitet wurde er von Richterinnen und Richtern des BVwG unter Berücksichtigung externer Anregungen. Beim BVwG können unter anderem Bescheide in Sachen Asyl bekämpft werden.
Eine der Aufgaben des
BVwG-Präsidenten Harald Perl sei eine einheitliche Rechtsprechung bei
Wahrung der verfassungsmäßig verankerten richterlichen Unabhängigkeit.
"Jedes Asyl- und Fremdenrechtsverfahren unterliegt einer
Einzelfallprüfung und wird entsprechend der aktuellen Rechts- und
Sachlage entschieden", so Perl. Der Leitfaden sei ein guter und
wichtiger Arbeitsbehelf bei der Kindeswohlprüfung.
Bereits vorher
umgesetzt habe man andere Empfehlungen der Kommission, betonte Zadic. So
sei etwa bereits eine Ansprechrichterin für das Kindeswohl als erster
Kontaktpunkt für Kollegen am BVwG benannt und Weiterbildungsangebote mit
externen Expertinnen und Experten geschaffen worden.