Eine Klage geen den PR-Berater Wolfgang Rosam wgen einer von diesem in den Raum gestellten heimlichen Corona-Impfung hat FPÖ-Chef Herbert Kickl verloren.
Konkret ging es um einen Auftritt Rosams beim Sender oe24.at im vorigen Herbst, bei dem er Gerüchte wiedergab, der FPÖ-Chef könnte entgegen seinen eigenen Angaben bereits gegen geimpft sein. Laut "Falter" (online) wies das Handelsgericht Wien das Begehren Kickls auf Unterlassung und Widerruf ab.
Rosam hatte auf Sendung gemeint, dass ihm ein Gerücht über Kickl zu Ohren gekommen sei: "Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon ." Kickl konterte darauf mit einem öffentlich präsentierten negativen Antikörpertest - und der Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen.
"Die Grenzen
zulässiger Kritik an Politikern in der Ausübung ihres öffentlichen Amts
sind im Allgemeinen weiter gesteckt als bei Privatpersonen, weil sich
Politiker unweigerlich und wissentlich der eingehenden Beurteilung ihrer
Worte und Taten durch die Presse und die allgemeine Öffentlichkeit
aussetzen. Politiker müssen daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen,
besonders wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet
sind, Kritik auf sich zu ziehen", zitierte der "Falter" aus dem Urteil.
Außerdem habe Rosam selbst eingeräumt, das Gerücht käme von "bösen
Zungen": "Damit hat der Beklagte aber auch unzweifelhaft zum Ausdruck
gebracht, dass es sich dabei lediglich um ein Gerücht über den Kläger
handelt, er sich selbst nicht mit diesem identifiziert und selbst auch
nicht behauptet bzw. weiß, ob dieses Gerücht wahr sei."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Kickl kann dagegen berufen.