Am Freitag wurde eine kleine Wahlrechtsreform im Nationalrat mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. In den Wahlgesetzen soll nur noch "Personen" adressiert werden und nicht "Männern" und "Frauen".
Es werden aus der Nationalrats-Wahlordnung und anderen Wahlgesetzen alle Bezeichnungen entfernt, die auf "Männer" und "Frauen" abstellen oder eine Unterscheidung zwischen "männlich" und "weiblich" treffen. Neuwahlanträge von SPÖ und FPÖ wurden mit Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowie der NEOS abgelehnt.
Künftig ist in den Wahlgesetzen nur noch von "Personen" die Rede. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen bzw. dieses nicht angeben wollen, weiterhin an Wahlen teilnehmen können. Gemeindewahl- bzw. Bezirkswahlbehörden haben künftig verpflichtend dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Wahlsprengel-Ergebnisse im Internet veröffentlicht werden.
Um die Abgrenzung und Administration der Wahlsprengel zu
erleichtern, wird es künftig ein Zentrales Wahlsprengeltool geben, das
vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bereitzustellen ist. Dieses
soll auf dem jetzt schon vorhandenen - geocodierten - Adressregister
aufbauen, das im Rahmen des Grenzkatasters geführt wird. Das Tool soll
den vollziehenden Behörden dazu dienen, die Zuordnungen neu errichteter
Gebäude zu den einzelnen Wahlsprengeln vorzunehmen und die Lage sowie
die Ausstattung der Wahllokale bzw. Eintragungslokale zu erfassen.