Am Donnerstag beschloss der Nationalrat eine Verschärfung des Parteiengesetzes.
Etwa wird der Rechnungshof künftig Einschaurechte in Parteifinanzen erhalten, auch die Offenlegungspflichten werden umfangreicher. ÖVP und Grüne sehen in dem neuen Gesetz einen "Meilenstein". Skeptischer gaben sich die Oppositionsfraktionen, wiewohl ihm NEOS und SPÖ teils auch Positives abgewinnen konnten. Die SPÖ ermöglichte bei den entsprechenden Materien die nötige Zweidrittelmehrheit.
Nationalrat beschloss verschärftes Parteiengesetz
SPÖ-Klubvize Jörg Leichtfried sah viele rote "Kernforderung" aus den Verhandlungen erfüllt, darunter die künftige Wahl der Rechnungshofspitze mit Zweidrittelmehrheit. Auch wurde eine Stärkung des Nationalrats bei Sonderprüfungen aufgenommen, die es künftig für die Opposition möglich machen soll, RH-Prüfungen in die Wege zu leiten. Beim materiellrechtlichen Teil des Gesetzes habe man so seine Bedenken, betonte Leichtfried. Daher werde man da auch dagegen stimmen. Leichtfried kündigte zudem einen Abänderungsantrag an, der eine nachträgliche Legalisierung von Vergehen und eine Verkürzung von Verjährungsfristen verhindern soll.
Lobende Worte von NEOS-Klubchef Nikolaus Scherak
Auch der stellvertretende
NEOS-Klubchef Nikolaus Scherak machte neben lobenden Worten ("gelebter
Parlamentarismus") einige Defizite im Gesetz aus. Schließlich seien
Umgehungskonstruktionen nach dem Dafürhalten der Pinken weiterhin
möglich. Im Ibiza-Video sprach Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache
derartige Konstrukte an, erinnerte Scherak: "Und genau diese Lücke
bleibt offen." Parteinahe Vereine, die mit der Partei nicht statutarisch
verbunden sind, seien weiter nicht rechenschaftspflichtig. "Das führt
das gesamte Parteiengesetz ad absurdum", betonte Scherak, denn auch der
oö. Seniorenbund der NPO-Mittel lukrierte, sei statutarisch nicht mit
der ÖVP verbunden. Der von den Regierungsparteien angekündigte
Entschließungsantrag, diese Frage zu klären, ist Scherak zu wenig,
nämlich ein "Verschieben auf den Sankt Nimmerleinstag". Stattdessen
brachten die NEOS einen eigenen Abänderungsantrag ein, der aber keine
Mehrheit fand.
Komplett ablehnend zeigte sich die FPÖ, denn der
Gesetzesentwurf mache keineswegs mit den jüngst bekannt gewordenen
Praktiken Schluss. Nach wie vor gebe es ein großes Schlupfloch.
Keinesfalls könne man von "gläsernen Parteikassen" sprechen, so Fürst:
"Das Gegenteil ist der Fall." Mit dieser Novelle dürften nahestehende
Vereine unbegrenzt an die Partei zahlen, was dem RH auch verborgen
bleibe, meint Fürst.
Jede einzelne Zahlung müsse ausgewiesen werden
Genau das wies Grünen-Klubobfrau Maurer als
absurd zurück. Freilich müsse jede einzelne Zahlung ausgewiesen werden
und unterliege selbstverständlich der Kontrolle des RH. Mit dem
"strengsten Parteiengesetz, das die Republik je hatte", werde die
Transparenz "massiv erhöht" und Dokumentationspflichten "massiv
ausgebaut". Auch die Offenlegungspflichten seien wesentlich umfassender
als zuvor. Maurer bedankt sich bei SPÖ und NEOS für die konstruktiven
Vorschläge.
Selbiger Dank kam auch von ÖVP-Abgeordnetem Andreas
Ottenschläger. Man habe wesentliche Forderungen der Opposition
übernommen. Daran könne man sehen, "dass wir bemüht waren, breiten
Konsens herzustellen". Auch Experten würden die "völlige Neuaufstellung
der Parteienkontrolle" loben. Damit sei künftig ein "fairer Wettbewerb"
unter den Parteien gewährleistet.
Parteien müssen ihr Vermögen und ihre Schulden vorlegen
Neben dem Einschaurecht des
Rechnungshofes bei "begründetem Verdacht" auf Verletzung des
Parteiengesetzes und der Wahl der Spitze des Rechnungshofs mit
Zwei-Drittel-Mehrheit werden die Parteien nunmehr auch ihr Vermögen und
ihre Schulden vorlegen müssen. Wahlkampfkosten sollen ein halbes Jahr
nach dem Urnengang aufgeschlüsselt präsentiert werden.
Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs
Ferner wird
ein Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs und Parteiakademien
verankert. Auch eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht für in
Auftrag gegebene Studien, Umfragen und Gutachten für Bund, Länder und
Gemeinden soll kommen, es sei denn besondere Gründe der
Amtsverschwiegenheit wie Datenschutz oder Urheberrechte stehen entgegen.
Bei Parteispenden ist ab 500 Euro der Gönner zu nennen, anonyme Gaben
sind nur noch bis 150 Euro möglich und fallen auch nicht mehr unter den
Spendenbegriff.