Am Donnerstag wurde am Wiener Landesgericht ein 52-Jähriger - nicht rechtskräftige wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Mann bei der U-Bahnstation Pilgramgasse seine Frau mit einem Messer in Tötungsabsicht attackiert hatte. Beim ersten Prozess hatten die Geschworenen den Angeklagten mit 4:4 Stimmen vom Mordversuch freigesprochen, worauf die Berufsrichter das Urteil aussetzten.
Ehefrau niedergestochen: 15 Haft Jahre wegen Mordversuchs verurteilt
Der
52-jährige gebürtige Serbe ist seit mehr als 20 Jahren mit der Frau,
die inzwischen eine Scheidungsklage eingebracht hat, verheiratet und hat
mit ihr einen gemeinsamen Sohn. Die Ehe litt von Anfang an unter dem
Kontrollwahn und der starken Eifersucht des Angeklagten. Die 45-Jährige
musste regelmäßig ihr Handy zur Kontrolle abgeben und Bescheid geben,
wohin sie ging und mit wem sie sich traf. Zusätzlich installierte er
Videokameras in der Wohnung. Als er zu einer Beerdigung nach Serbien
musste, sperrte der Familienvater die Frau sogar drei Tage in der
Wohnung ein. Im Jahr 2004 unterstellte er ihr auch noch ein Verhältnis
mit ihrem Stiefsohn.
Mann bombardierte seine Ex-Frau nach der Trennung mit SMS
Am 16. Juni 2021 sprach die Frau schließlich
die Trennung aus und verließ die Wohnung, ohne dem Mann ihren
Aufenthaltsort zu nennen. Der Verdächtige bombardierte die 45-Jährige
daraufhin mit SMS-Nachrichten, sie möge doch zu ihm zurückkehren. Die
Nachrichten wurden laut Anklage immer bedrohlicher, etwa: "Für alles,
was du mit mir gemacht hast, wird meine Rache schmerzhafter sein." Über
den zurückgelassenen Laptop der Frau loggte sich der Mann schließlich in
deren Google-Konto ein und ortete ihr Handy und fand so heraus, dass
sie bei einer Freundin in der Nähe der U-Bahnstation Pilgramgasse
wohnte.
Ex-Mann stach auf Frau mit dem Messer ein
Am 19. August fuhr der Angeklagte dann mit einem in einer
Zeitung eingewickelten Messer zu der U-Bahnstation. Als er seine Frau
sah, ging er auf der Pilgrambrücke auf sie zu und stach ihr mehrmals mit
dem Messer in den Körper, bevor sich Passanten einschalteten. Der
Verletzten gelang es, sich vom Boden aufzurappeln und davonzulaufen. Der
52-Jährige rannte ihr jedoch hinterher, wobei er Zeugen zufolge schrie,
dass sie "sein Leben zerstört hat und er sie umbringen wird". Er
verfolgte sein Opfer über die Pilgrambrücke in Richtung Linke Wienzeile,
wo es der Frau gelang, ihn mit Pfefferspray außer Gefecht zu setzen.
Danach fixierten ihn Zeugen auf dem Boden. Die Frau erlitt nur deshalb
keine noch schwereren Verletzungen, weil der Winkel bei den
Stichattacken zu steil gewesen war. Dafür leidet sie seitdem an einer
posttraumatischen Belastungsstörung.
Mann bestritt bei Prozess die Tötungsabsicht
Bei seinem
Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Johannes Varga) bestritt der Mann
erneut jede Tötungsabsicht. "Ich wollte sie erschrecken", sagte er bei
seiner Einvernahme. Das Messer sei zufällig in der Jacke gewesen, da er
es am Vortag zu einem Waldspaziergang mitgenommen hätte. Die
Stichverletzungen müssten wohl "in einem Gerangel" passiert sein.
Allerdings könne er sich nicht an Details erinnern, da er von einem
Passanten einen Schlag auf den Kopf bekommen hatte. "Ich bin kein
Alkoholiker, ich bin kein Mörder, ich bin kein Terrorist", versicherte
er. Seine Anwältin, Astrid Wagner, gab zu bedenken, dass der Angeklagte
durch die körperliche Überlegenheit gegenüber seiner Frau, eine
Tötungsabsicht wohl auch umgesetzt hätte.
Angeklagter leidet laut Gutachten an wahnhafter Störung
Laut einem
psychiatrischen Gutachten leidet der Angeklagten zwar an einer
wahnhaften Störung, diese ist aber nicht so ausgeprägt, dass er beim
Tatzeitpunkt nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden hätte
können. Allerdings geht von dem Mann - sofern er sich nicht behandeln
lässt - eine große Gefahr für seine Familie aus. Der Mann wurde deshalb
nicht nur wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt, sondern auch
in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (Paragraf 21 Absatz 2
StGB) eingewiesen. Da der gebürtige Serbe sich Bedenkzeit erbat, ist das
Urteil nicht rechtskräftig.