Die Arbeiterkammer (AK) Wien kritisiert die "extrem schlechten Arbeitsbedingungen" in der Gastrobranche.
Das Gastgewerbe nehme eine "traurige Spitzenposition in der Rechtsberatung" ein, berichteten die Arbeitnehmervertreter am Donnerstag. 2021 hätten 10 Prozent der Beratungen die Gastronomie betroffen, obwohl nur 4,3 Prozent der Mitglieder in diesem Bereich tätig seien.
AK kritisiert "extrem schlechte Arbeitsbedingungen" in Gastro
Dass in der Gastro-Branche händeringend nach Personal gesucht wird, hat laut AK "handfeste Gründe". Das Gastgewerbe finde sich seit Jahren auf Platz eins bei den persönlichen Beratungen in der AK Wien. In der Praxis falle die Branche durch besonders viele Arbeitsrechtsverletzungen auf. Das zeige, "dass hier einiges im Argen liegt". Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berichteten immer wieder von Löhnen, die nicht rechtzeitig, nicht in der richtigen Höhe oder gleich gar nicht ausbezahlt würden, Schwarzzahlungen, unbezahlten Überstunden und der Nichteinhaltung der Ruhezeiten.
Fachkräftemangel in Gastro hat laut AK "handfeste Gründe"
Heuer im ersten Halbjahr habe die AK Wien bereits
1.280 persönliche Beratungen für Beschäftigte im Gastgewerbe
durchgeführt. In den drei Monaten März bis Mai nahm sie 190 Fälle aus
der Branche genauer unter die Lupe.
"Die Beschäftigten, die den
Weg zu uns in die Beratung finden, zeigen, dass es sich bei den
zahlreichen geschilderten Arbeitsrechtsverletzungen um keine Einzelfälle
handelt, sondern dass die Probleme symptomatisch für die Branche sind",
hielt die Leiterin Arbeitsrecht bei der AK Wien, Bianca Schrittwieser,
in einer Aussendung fest.
1.280 persönliche Beratungen der AK für Gasto-Mitarbeiter 2022
Bei mehr als einem Drittel seien
überhaupt keine Überstunden bezahlt worden, 12 Prozent hätten für Urlaub
und Krankenstand gar kein Entgelt bekommen, ein Viertel habe Bar-
beziehungsweise Schwarzzahlungen erhalten. Eine korrekte Lohnabrechnung
habe nur ein Drittel bekommen - zwei Drittel entweder gar keine oder
eine falsche.
Keine Überstundenbezahlung bei über einen Drittel der Beschäftigten
Weiters seien Kündigungsfristen falsch berechnet
worden, zu kurz gewesen oder gar nicht eingehalten worden. Ein Fünftel
wurde für die geleistete Arbeitszeit den Angaben zufolge zu gering bei
der Sozialversicherung angemeldet, in manchen Fällen wurde überhaupt
nicht angemeldet.
Auch die Arbeitszeiten sind oft unattraktiv,
weil nicht planbar: Jeder oder jede Vierte hatte laut AK "regelmäßig
geteilte Dienste" beziehungsweise wurde der Dienstplan vom Arbeitgeber
"kurzfristig einseitig geändert". Gut ein Drittel musste regelmäßig nach
18.00 Uhr arbeiten, knapp ein Viertel regelmäßig nach 22.00 Uhr.
Branche klagt über offene Stellen, gestaltet Arbeitsplätze aber nicht attraktiv
"Die
Branche klagt darüber, offene Stellen nicht besetzen zu können. Statt
aber Arbeitsplätze attraktiver zu machen und Arbeitsbedingungen zu
verbessern, sollen verstärkt Arbeitskräfte aus Drittstaaten angeworben
werden. Aber weder die Regelung für Stammsaisonniers noch die
Rot-Weiß-Rot-Karte tragen zu besseren Arbeitsbedingungen bei - dabei
sind gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung der Schlüssel für
motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", betonte die Leiterin
Arbeitsmarkt und Integration bei der AK Wien, Silvia Hofbauer.
Saisonarbeit sei laut AK "ein falsches Migrationsmodell"
Saisonarbeit
ist aus Sicht der AK "ein grundlegend falsches Migrationsmodell". Die
Regelungen - auch betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte - böten keinen
ausreichenden Schutz vor Ausbeutung, Lohn- und Sozialdumping. Die
Arbeiterkammer fordert, dass die gesetzlichen Regelungen zum Lohn- und
Sozialdumpingbekämpfungsgesetz wieder verschärft werden - dieses sei im
Sommer 2021 aufgeweicht worden, die Strafen wurden gesenkt. Es müsse
zudem mehr kontrolliert werden, was eine personelle Aufstockung bei
Finanzpolizei und Arbeitsinspektorat erfordere.
AK fordert bei Nichtausstellung eines Dienstzettels Sanktionen
Die Meldung des
Gehalts und der Wochenarbeitszeit bei der Anmeldung zur
Sozialversicherung soll laut AK wieder verpflichtend sein, wie das bis
2019 der Fall gewesen sei. Bei Nichtausstellung eines Dienstzettels
solle es Sanktionen geben. Weiters wäre der Mehrarbeitszuschlag laut
Meinung der Arbeitnehmervertreter auf 50 Prozent zu erhöhen. Die
Zurücknahme der täglichen Ruhezeit von 12 auf 8 Stunden, die 2018 im
Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz verankert worden sei, wäre "neu
zu gestalten". Nicht zuletzt wünscht sich die AK die gesetzliche
Möglichkeit einer "Tourismuskasse", um beispielsweise
Saisonverlängerungsmodelle umzusetzen.