Der 29-jährige Mann, der im Jänner eine 62-jährige Frau auf offener Straße niedergestochen hatte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der Armenier hatte der ihm unbekannten Frau dutzende Stiche in Kopf, Hals und Schultern versetzt, sie überlebte den Angriff. Der 29-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie, die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung beantragt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Überwachungskamera hielt Tat in Klagenfurter Innenstadt fest
Eine
Überwachungskamera hatte die Tat festgehalten, die sich am helllichten
Tag in der Klagenfurter Innenstadt ereignet hatte. Das Video wurde am
Mittwoch bei der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt gezeigt. Darauf
war der 29-Jährige zu sehen, wie er von hinten auf die Frau, die ihr
Fahrrad schob, zuging und auf sie einstach - mehr als 30 Mal, wuchtig
und immer gegen Kopf und Hals. Erst nachdem ein herbeigeeilter Mann dem
29-Jährigen einen Tritt versetzte, ließ dieser von der Frau ab und ging
davon. Später stellte er sich der Polizei.
62-Jährige auf offener Straße in Klagenfurt niedergestochen
Wie Staatsanwältin
Tanja Wohlgemuth sagte, sei es nur glücklichen Umständen zu verdanken,
dass die 62-Jährige überlebt hat: "Sie war dick angezogen, hat versucht,
sich zu schützen und Passanten sind eingeschritten." Das betonte auch
der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch, nachdem er
das Video gesehen hatte: "Nach 30-jähriger Tätigkeit in der
Gerichtsmedizin wundert es mich, wie wenig Verletzungen entstanden sind
und wie glimpflich die Frau davongekommen ist." Acht Stich- und
Schnittverletzungen wurden festgestellt, es wurden Nerven beschädigt und
Muskeln teilweise durchtrennt. Laut Tributsch war der Angriff definitiv
geeignet, das Leben der Frau zu gefährden: "Es sagt schon die
allgemeine Lebenserfahrung, dass Stiche, wenn sie den Hals betreffen,
letal sein können."
29-jähriger Mann wird eingewiesen
Laut Staatsanwältin Wohlgemuth hatte es sich
um eine geplante Tat gehandelt: Der 29-Jährige hatte das Küchenmesser
mit 15 Zentimetern Klingenlänge aus seiner Wohnung mitgenommen, um
jemanden anzugreifen. Das bestritt dieser auch gar nicht. Wie er dem
Geschworenensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann erklärte,
sei das AMS schuld. Das habe ihm das Geld gestrichen und "solche
Umstände geschaffen, dass ich gezwungen war, so zu reagieren, um mein
Leben zu retten." Er wäre nämlich "fast verhungert" und wollte die Frau
mit einem Messer verletzen, "damit ich in eine Anstalt komme und mit
Essen versorgt werde". Er habe die Frau nur verletzen und nicht töten
wollen und erklärte, er sei "nicht schuldig".
Der psychiatrische
Sachverständige Franz Schautzer hatte den Armenier untersucht und gab
Einblick in dessen Psyche. So habe dieser ihm erzählt, dass er Prinz
oder König sei und im Auftrag von Regierungen aus dem Nahen Osten stehe,
die ihn zum Weltherrscher aufbauen wollten. Der Bruder des Mannes habe
immer wieder den psychiatrischen Krisendienst alarmiert, bereits 2018
war der Betroffene bei der Polizei um anzuzeigen, dass er verfolg und
durch Hypnose beeinflusst werde.
Mann sei schwer psychisch erkrankt
Die schwere Erkrankung des Mannes
sei verbunden mit einer psychotischen Einengung, ausgeprägten
Denkstörungen und wahnhaftem Denken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei
davon auszugehen, dass der 29-Jährige erneut "ähnliche Taten bis hin zum
Mord" begehen würde, so Schautzer. Nicht zuletzt fehle die
Krankheitseinsicht - im Prozessverlauf hatte der Armenier immer wieder
betont, dass er psychisch absolut gesund sei und keine Medikamente
brauche. So auch nach den Ausführungen Schautzers: Dessen Gutachten sei
"von vorne bis hinten falsch", ließ er die Dolmetscherin übersetzen.
Einstimmige Entscheidung der Geschworenen
Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus, sie kamen zu dem Entschluss, dass der Mann sein Opfer habe töten wollen. Ebenso einhellig fiel die Entscheidung, dass der Mann zur Tatzeit zurechnungsunfähig war. Wie Richterin Roßmann sagte, gebe es wegen der Gefährlichkeit des Mannes keine Alternativen zu einer Einweisung. Weder Verteidiger noch Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab.