Ein 58-Jähriger hatte im Vorjahr seine 83-jährige Mutter mit einer Hantel erschlagen. Am Mittwoch wurde der 58-Jähriger rechtskräftig am Wiener Landesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen.
Der Mann leidet unter einer psychotischen Depression, weswegen er für seine Tat nicht verantwortlich zu machen ist. Der gelernte Feinmechaniker hatte bis zum Vorjahr keine psychischen Probleme gehabt, erst nach dem Selbstmord seines Bruders litt er unter Depressionen und begab sich auch in entsprechende Behandlung.
Mutter mit Hantel erschlagen: Einweisung für 58-jährigen Wiener
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen ist es wahrscheinlich, dass wie bei dem eineiigen Zwillingsbruder eine genetische Komponente beim Krankheitsausbruch eine Rolle gespielt hat. Der 58-Jährige war plötzlich nicht mehr in der Lage, das tägliche Leben zu bewältigen und war auf die Unterstützung seiner betagten Mutter angewiesen.
58-Jähriger leidet an psychothischer Depression
Am 16.
Februar dieses Jahres schraubte der 58-Jährige eine Gewichtsscheibe auf
eine Seite einer Hantel und versetzte der Seniorin zwei Schläge gegen
den Hinterkopf. Danach wählte er den Notruf, gab die Attacke zu und bat
um medizinische Hilfe für die 83-Jährige. Doch die Pensionistin starb
einige Tage später an einer Gehirnblutung.
Mann konnte kein Tatmotiv angeben bei Prozess in Wien
Für die Tat konnte der Kranke auch in der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Thomas Spreitzer kein wirkliches Motiv nennen. Auch ob und warum es ihm leid tue, war der 58-Jährige unfähig genau auszuführen.
"Er kann hochgefährliche Dinge machen, die er nicht kontrollieren kann"
Dieses Fahlen
von Emotionen entspreche dem Krankheitsbild der psychotischen
Depression, führte der Sachverständige Peter Hofmann aus. Zwar spreche
der Angeklagte auf die neu begonnenen Therapien gut an, allerdings sei
er noch gefährlich. "Er kann hochgefährliche Dinge machen, die er nicht
kontrollieren kann." Seiner Meinung nach sei eine geschlossene Anstalt
"derzeit die beste und einzige Möglichkeit".
Dieser Ansicht
schlossen sich auch die Geschworenen und der Richtersenat an. Der
58-Jährige nahm das Urteil an, ebenso die Staatsanwältin, weswegen die
Einweisung bereits rechtskräftig ist.
Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken
Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter