Die verbale Entgleisung eines Unteroffiziers des Bundesheers im Rahmen einer Maschinengewehr-Ausbildung hat nun Konsequenzen. Er wurde wegen Amtsmissbrauchs nicht rechtskräftig zu einem Jahr bedingt verurteilt.
Ein Unteroffizier des Bundesheers, der als stellvertretender Zugskommandant einer Infanteriekompanie im Auslandseinsatz in Bosnien eingesetzt war, ist vom Wiener Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu einem Jahr bedingt verurteilt worden. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge hatte er die Republik in ihrem Recht auf Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Landesverteidigung durch ordnungsgemäße Ausbildung von Soldaten geschädigt, indem er sich im Umgangston vergriff.
Der Angeklagte habe es im Herbst 2020 bei einer Maschinengewehr-Ausbildung in Sarajevo als Ausbildner in verbaler Hinsicht "einfach übertrieben", hatte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt im vergangenen Februar erklärt. Er habe mehreren Gefreiten in verbaler Hinsicht zugesetzt, indem er ihnen etwa erklärte: "Wir können das auch mit scharfer Munition machen, und wenn ich da vorne stehe und ihr mir in das Bein schießt, dann schieße ich euch in den Schädel." Auch der Satz "Ich schlage euch die Schädel ein, weil ich das darf. Ich habe vom Psychologen bestätigt bekommen, dass ich Aggressionsprobleme habe" soll gefallen sein.
Mehrere Gefreite
hatten sich - Monate später - an einen Heereseelsorger gewandt und die
Injurien gemeldet. Auf Betreiben des Seelsorgers kam es dann zur
Anzeige. Als Zeugen bestätigten einige junge Männer vor Gericht, die
inkriminierten Äußerungen hätten sie "verängstigt". Der Angeklagte
bekannte sich dagegen "nicht schuldig". Es handle sich um eine
Rache-Aktion für eine von ihm angeordnete "Camp-Runde in voller Montur".
Nun zahle man ihm den Marsch heim: "Ich bin der perfekte Sündenbock."
Gegen das Urteil legte er umgehend Rechtsmittel ein, die Entscheidung
ist daher nicht rechtskräftig.