Laut einer Entscheidung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich rechtwidrig.
Die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, verstoße gegen Unionsrecht, kommen die Luxemburger Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss. (Rechtssache C-328/20)
Österreich drohen nun Nachzahlungen. Man sei "für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet", hieß es zuletzt aus dem Familienministerium. Ressortchefin Susanne Raab (ÖVP) hat laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung im Mai bereits Rückstellungen von 220 Millionen Euro für mögliche Nachzahlungen gebildet.
Die Indexierung
der Familienbeihilfe war ein Prestigeprojekt der ersten türkis-blauen
Regierung. Familienleistungen und Kinderabsetzbeträge für in Österreich
arbeitende EU-Bürger wurden an die Lebenserhaltungskosten in dem Land,
in dem die Kinder leben, angepasst. Während Berechtigte etwa durch die Indexierung
für Kinder in Irland mehr bekommen, gibt es für Kinder in Rumänien
nicht einmal die Hälfte von dem, was für ein Kind in Österreich
ausgezahlt wird.
Die EU-Kommission war der Auffassung, dass dies
gegen die EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße
und diskriminierend sei. Die Brüsseler Behörde reichte im Mai 2020 beim
EuGH Klage ein.