Am Mittwoch hat der Nationalrat mit Stimmen von ÖVP und Grünen eine Änderung des Epidemigesetzes beschlossen. Als Alternative zur Quarantäne kann das Gesundheitsministerium nun Verkehrsbeschränkungen verordnen.
Angesichts milderer bei der Omikron-Variante hat der Nationalrat eine Änderung des Epidemigesetzes beschlossen. Von der Opposition kam Kritik, und zwar wegen der kurzfristigen Einbringung. Die FPÖ befürchtete auch, dass dadurch Corona-Demos verboten werden könnten.
Beschlossen wurde zudem, dass die Gesundheitsbehörden in der Kontaktnachverfolgung künftig zu Spitzenzeiten priorisieren und einschränken dürfen. Dies gilt, wenn der Aufwand objektiv nicht bewältigbar ist. Außerdem wurden die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass der Gesundheitsminister Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen Corona erinnern kann.
sollen - länger als bisher vorgesehen - mindestens bis Ende Juni kommenden Jahres gespeichert werden dürfen. Geändert wird zudem das Suchtmittelgesetz, hier war nur die FPÖ dagegen. Die behandelnden Ärzte können damit die Dauerverschreibung für Ersatzmedikamente für Drogenkranke mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" versehen, womit sie nicht mehr zum Amtsarzt müssen. Die Pauschale für die Abgabe von Covid-Heilmitteln wird von den öffentlichen Apotheken auf die Hausapotheken ausgedehnt.
Mit einem weiteren Beschluss mit
Zustimmung von ÖVP, Grünen und SPÖ wurden diverse Corona-Regeln
verlängert, die den Verwaltungsbereich betreffen. Dabei geht es etwa um
Beschlüsse von Gemeinderäten und des Ministerrats per Videokonferenz,
den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und die
Einschränkung des Parteienverkehrs. Auch der Unabhängige
Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die
Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat
des ORF dürfen noch bis Ende 2022 Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per
Videokonferenz fällen, sollten das "außergewöhnliche Ereignisse"
erfordern.