Bei ehrenamtlichen Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich ist die Einholung eines erweiterten Strafregisterauszugs - bis auf das Bundesland Kränten - nicht zwingend erforderlich.
Das würde aber helfen, wie der Fall eines umstrittenen, wegen Missbrauchs vorbestraften Feriencamp-Betreibers zeigt. Oft verlangen Organisationen diese Bescheinigung nicht und greifen auf langjährig bekannte Helfer zurück, wie ein stichprobenartiger Rundruf der APA bei einigen Organisationen ergab.
In der Kinder- und Jugendarbeit tätige Einrichtungen und Vereine können seit 2014 auf eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zurückgreifen, wenn Job-Bewerber oder ehrenamtliche Mitarbeiter in direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern kommen. Der Haken an der Sache: länger zurückliegende Verurteilungen zu Sexualstraftaten scheinen selbst in dieser erweiterten Strafregisterbescheinigung mitunter nicht auf.
Vereine können seit 2014 auf Strafregisterbescheinigungen verlangen
Kinderschutzorganisationen und der Alpenverein (ÖAV) sehen daher legistischen Handlungsbedarf. In einer Strafregisterbescheinigung sehen sie kein bzw. ein bedingt geeignetes taugliches Mittel, um das Vorleben von Bewerbern oder ehrenamtlichen Mitarbeitern auf allfällige Übergriffe auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen. Beim Alpenverein hat beispielsweise ein zertifizierter Outdoor-Guide und Kletterlehrer bis Mai 2022 Kurse für acht bis zwölf Jahre alte Kinder gehalten, obwohl er einst wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, geschlechtlicher Nötigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verurteilt wurde. Wie ÖAV-Vizepräsidentin Nicole Slupetzky gegenüber der APA bekräftigte, schien dieser Umstand nicht auf, als die ÖAV-Sektion, über die der Mann seine Kurse anbot, sich seine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beschaffte. Seine Vorstrafe war getilgt. Der Mann gilt damit als gerichtlich unbescholten.
Kinderschutzorganisationen sehen legistischen Handlungsbedarf
Grundsätzlich werden
hierzulande nur Sexualstraftaten bei einer Verurteilung zu einer mehr
als fünfjährigen Freiheitsstrafe nicht getilgt und scheinen daher ein
Leben lang im Strafregisterauszug auf. In anderen Fällen bleibt die
Verurteilung zwar grundsätzlich im Strafregister der Polizei erhalten,
das sämtliche rechtskräftige Verurteilungen er- und umfasst. In puncto
Strafregisterauszug tritt allerdings nach Ablauf bestimmter Fristen eine
Tilgung ein. Die Verurteilung scheint dann nicht mehr auf, das Urteil
wird aus dem Register gelöscht.
Sexualstraftaten in Österreich nur bei Haft von fünf Jahren nicht getilgt
Generell gilt: bei Verurteilungen
zu maximal einem Jahr Haft tritt die Tilgung fünf Jahre ab Vollzug der
Freiheitsstrafe ein. Bei einer Verurteilung zu Haftstrafen zwischen
einem und drei Jahren beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre, bei einer
mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe erhöht sich die Frist auf 15
Jahre. Für Sexualstraftäter verlängern sich gemäß Tilgungsgesetz bei
unbedingten Freiheitsstrafen die Tilgungsfristen grundsätzlich um die
Hälfte. In besonders schweren Fällen wie Vergewaltigung verdoppelt sich
die Tilgungsfrist.
Minderschwere Sexualdelikte scheinen in Strafregister nach einiger Zeit nicht mehr auf
In der Praxis bedeutet das, dass minderschwere
Sexualdelikte nach einem gewissen Zeitablauf im Strafregisterauszug
keinen Niederschlag mehr finden. ÖAV-Vizepräsidentin Slupetzky, die auch
Bundesjugendleiterin des Alpenvereins ist, fordert daher für wegen
Kindesmissbrauchs und ähnlicher Delikte Vorbestrafte ein grundsätzliches
Berufs- und Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit ("Wir
brauchen ein Mittel, das Kinder und Jugendliche schützt"). "Man sollte
die Überprüfung, ob ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und
Jugendarbeit ein einwandfreies Vorleben aufweisen, im Sinne des
Opferschutzes nicht uns Vereinen umhängen", meinte sie im Gespräch mit
der APA.
Experten von Kinderschutzzentren fordern ein Kinderschutzgesetz
Expertinnen wie die Leiterin des Kinderschutzzentrums
Möwe, Hedwig Wölfl, oder Martina Wolf, Geschäftsführerin im
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, forderten zuletzt
ein österreichweit geltendes Kinderschutzgesetz, in dem geregelt wird,
wer mit Kindern unter welchen Voraussetzungen tätig werden darf. Sie
machten sich für ein Zertifizierungsverfahren stark, das man zukünftig
durchlaufen muss, ehe man beruflich mit Kindern und Jugendlichen
arbeiten darf. Diese Forderung wird von den Grünen unterstützt. Dass es
wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraften Personen möglich sei, sich
mittels freiem Gewerbe für Freizeit- oder Sport-Kurse für Kinder ein
Gelegenheitsverhältnis zu schaffen, sei problematisch, hatte zuletzt
Grünen-Sportsprecherin Agnes Prammer eingeräumt.
Strafregisterauszug wird zum Kinderschutz oft nicht verlangt
Der Feriencamp-Betreiber hatte ungeachtet einer mittlerweile getilgten, 2010 erfolgten Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs ehrenamtliche Kurse für den Alpenverein gehalten. Seit acht Jahren kann allerdings bei ehrenamtlicher Tätigkeit mit direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern eine spezielle Strafregisterbescheinigung beantragt und ausgestellt werden. In der Praxis dürfte das aber selten gemacht werden.
Aufregung um vorbestraften Feriencamp-Betreiber
Das
Einholen dieser erweiterten Strafregisterauskunft ist für die
Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (PPÖ) kein Thema. Die
Organisation greift auf keine Freiwilligen zurück, sondern rekrutiert
nur ihre eigenen Leiterinnen und Leiter. Sind Aushilfen notwendig, wird
aus den eigenen Reihen bzw. auf die Eltern der Pfadfinderinnen und
Pfadfinder zurückgegriffen, sagte Markus Höckner, Bundesgeschäftsführer
der PPÖ.
Bild von Kinder und Jugendlichen machen die ins Lager gefahren sind
Die Organisation betonte, dass man sich sowohl von der
Leiterseite, als auch vonseiten der Kinder und Jugendlichen das Jahr
über ein Bild macht, bis auf ein Lager gefahren wird. "Im Normalfall
kennen sich die Gruppen längere Zeit", sagte Höckner. Deshalb werde auch
nicht kurzfristig auf externe Experten zurückgegriffen. "Wir bessern
unser Budget nicht mit Ferienbetreuung auf, das ist nicht unser Modell."
Situation ähnlich bei Wiener Feuerwehr bei Veranstaltungen
Ähnlich sieht die Situation bei Veranstaltungen der Wiener Feuerwehr, etwa beim Sicherheitstag der Wiener
Schulen, aus. Da gibt es keine freiwilligen Helfer, die Events werden
von den angestellten Einsatzkräften organisiert und abgehalten, sagte
ein Sprecher. Und diese müssen bei der Einstellung ein sogenanntes
Führungszeugnis vorlegen.
Rotes Kreuz ließ sich bei Sommercamps Bescheinigung geben
Bei den
Jugendrotkreuz-Sommercamps-Angeboten des Österreichischen Rotes Kreuzes
(ÖRK) ist eine erweiterte Strafregisterbescheinung von den Helferinnen
und Helfern vorzulegen. "Wir haben im ÖRK eine Compliance-Richtlinie,
Handlungsempfehlung zum Kinder- und Jugendschutz, in dieser beinhaltet
ist ein erweiterter Strafregisterauszug aller Betreuerinnen, ein
Verhaltenscodex sowie ein Standard Prozedere zur Abwicklung von
allfälligen Anfragen oder Fällen", sagte der stellvertretende
Generalsekretär Peter Kaiser. Zudem gebe es bei der Organisation eine
Ombudsstelle, Kinder und Jugendschutzbeauftragte, Schulungen für
Betreuerinnen und Betreuer für Kinder- und Jugendschutz und ein
engmaschiges Betreuungssystem zur psychosozialen Unterstützung."
Katholische Jungschar habe Konzepte gegen Missbrauch ausgearbeitet
In
Salzburg haben Organisationen wie die Katholische Jungschar oder die
Kinderfreunde umfangreiche Präventionskonzepte gegen Missbrauch
ausgearbeitet. Die Möglichkeit, einen erweiterten Strafregisterauszug
einzuholen, werde bei hauptamtlichen Mitarbeitern und externen Betreuern
auf Feriencamps seit Jahren genutzt, hieß es am Mittwoch auf
APA-Anfrage.
Keine Konzepte bei den Freiwilligen Feuerwehren in Salzburg
Bei den Freiwilligen Feuerwehren im Bundesland
passiert dies hingegen nicht. "Bei uns gibt es auf den Jugendlagern
keine externen Betreuer. Die kommen alle aus dem Kreis der eigenen
Feuerwehr und machen das ehrenamtlich", erklärte Albert Brandstätter,
Jugendreferent im Landesfeuerwehrverband Salzburg. Die Menschen im Ort
würden sich kennen, Betreuer müssen zudem einen dreitägigen
Jungendbetreuerlehrgang durchlaufen. Es sei klar, dass dies kein
100-prozentiger Schutz sein könne. "Mir ist in Salzburg aber kein
Missbrauchsfall im Zusammenhang mit einem Feuerwehrlager bekannt."
Die
Katholische Jungschar der Erzdiözese Salzburg verwies am Mittwoch auf
eine Betriebsvereinbarung zur Prävention von Missbrauch und Gewalt,
welche für alle Hauptamtlichen gelte. "Mitarbeiter, die mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten, müssen sowohl eine aktuelle
Strafregisterbescheinigung als auch eine Strafregisterbescheinigung der
Kinder- und Jugendfürsorge vorlegen. Das gilt auch bei kurzfristigen
Anstellungen wie etwa zur Betreuung von Ferienlagern", sagte Angelika
Hechl, Leiterin der Stabstelle Prävention in der Erzdiözese und
Geschäftsführerin der Katholischen Jungschar Salzburg. Die Regelung
werde in diesem Bereich auch für Ehrenamtliche in Leitungsfunktionen
angewendet. "Außerdem müssen alle Ehrenamtliche, die mit Kinder und
Jugendlichen zu tun haben, eine Verpflichtungserklärung unterschreiben."
Salzburger Kinderfreunde setzen sich mit Camp-Betreuern zusammen
Bei
den Salzburger Kinderfreunden setzten sich die Betreuer der Camps - im
heurigen Sommer finden fünf davon nur für Kinder statt - aus ehren- und
hauptamtlichen Mitgliedern zusammen, dazu werden Leute saisonal
eingestellt. "Das sind zu 80 Prozent Studierende der Pädagogik. Wir
verlangen von ihnen wie bei allen hauptamtlichen Mitarbeitern einen
Strafregisterauszug und schicken ihre Namen an die Kinder und
Jugendhilfe, wo die Möglichkeit eines erweiterten Strafregisterauszugs
besteht", sagte Kinderfreunde Salzburg-Geschäftsführerin Vera Schlager.
Man finalisiere gerade ein neues Präventionskonzept, welches aber
bereits als Vorgabe für die Mitarbeiter gelte. "Und wir haben bereits
angefangen, auch von allen Ehrenamtlichen Strafregisterauszüge zu
fordern. Bei etwa 50 Prozent ist das bereits passiert."
Nicht
zuletzt vertraue man auch auf persönliche Eindrücke von Mitarbeitern und
Kindern auf den Camps. "Wir hatten schon einmal einen Kollegen, der
sich komisch verhalten hat und wo wir kein gutes Gefühl hatten. Den
haben wir heimgeschickt", sagte Schlager. Zudem können die Kinder im
Camp jederzeit einen der Kinderschutzbeauftragen des Vereins anrufen,
wenn im Team etwas nicht passe.