Ein umstrittener Feriencamp-Betreiber gab auch für den Österreichischen Alpenverein (ÖAV) Kurse. Der Mann erhielt 2010 eine Vorstrafe wegen Kindesmissbrauch, die mittlerweile getilgt ist.
Der Mann bietet in Ostösterreich mehrtägige Ferien-Camps für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren an. Der zertifizierte Outdoor-Guide und Kletterlehrer hat bis vor kurzem für eine Sektion Kurse für Kinder im Alter zwischen acht und zwölf Jahren gegeben.
Nach derzeitigem Wissen keine Übergriffe des umstrittenen Feriencamp-Betreibers
Zu
Übergriffen oder Verdachtsfällen sei es dabei nach derzeitigem
Wissenstand nicht gekommen, versicherte ÖAV-Vizepräsidentin und
Bundesjugendleiterin Nicole Slupetzky Dienstagmittag im Gespräch mit der
APA. Der Mann habe nicht auf Hauptvereinsebene, sondern für eine Sektion ehrenamtlich insgesamt vier Outdoor-Kurse geleitet, den letzten im vergangenen Mai.
Erst in der Vorwoche habe man im Zuge von Medienberichten Kenntnis von
dessen Vorleben erlangt. Die Zusammenarbeit wurde mittlerweile beendet.
Alpenverein ÖAV erarbeitete bereits vor Jahren Prävenstionskonzept
Wie
Slupetzky betonte, hat der ÖAV bereits vor etlichen Jahren im Sinne des
Gewaltschutzes ein Präventionskonzept erarbeitet, dem man sich
verpflichtet fühle: "Wir beschäftigen und schon lange und intensiv
damit. Wir versuchen alles, um vor allem Übergriffe auf Kinder zu
verhindern." Dessen ungeachtet sei es dem ÖAV als ehrenamtlichem Verein
mit 11.000 freiwilligen Mitarbeitern, davon rund 2.000 in der Kinder-
und Jugendarbeit in der Praxis unmöglich, jeden einzelnen Mitarbeitern
auf Unbedenklichkeit zu überprüfen, zumal im konkreten Fall die getilgte
Vorstrafe des Mannes im Strafregister gar nicht aufgeschienen wäre.
"Man sollte daher die Überprüfung, ob ehrenamtliche Mitarbeiter in der
Kinder- und Jugendarbeit ein einwandfreies Vorleben aufweisen, im Sinne
des Opferschutzes nicht uns Vereinen umhängen", sagte die
ÖAV-Vizepräsidentin.
Slupetzky sieht Gesetzgeber in der Pflicht
Slupetzky sieht vielmehr den Gesetzgeber in der Pflicht. Sie sprach sich im Gespräch mit der APA für ein grundsätzliches Berufs- und Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit für
wegen Kindesmissbrauchs und ähnlicher Delikte Vorbestrafte aus: "Wir
brauchen ein Mittel, das Kinder und Jugendliche schützt." Der ÖAV werde
aus gegebenem Anlass sein Präventionskonzept evaluieren und nachbessern
und auf einem aktuellen Strafregisterauszug bestehen, "aber
grundsätzlich sollte eine Verurteilung im Missbrauchsbereich dazu
führen, dass eine Person nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit
tätig sein darf. Damit wäre uns wirklich geholfen."
Mann bot Kinder-Feriencamps für kommenden Sommer an
Der Mann, der laut Firmenbuch seit 2019 ein Einzelunternehmen für Sport- und Freizeitunterricht betreibt, hatte für kommenden Sommer Feriencamps für Kinder im Osten Österreichs angeboten. Die Plätze waren ausgebucht, für die fünftägigen Camps gab
es nur mehr Wartelisten. Mittlerweile sind aber sämtliche Informationen
zu den Camps, die am Montag noch online waren, von der Homepage des
Mannes verschwunden.
Feriencamp-Betreiber ließ sich seit der Verurteilung nichts zuschulden kommen
Nach derzeitigem Wissensstand dürfte sich der
Mann seit seiner zwölf Jahre zurückliegenden Verurteilung nichts
zuschulden haben kommen lassen. Im Vorjahr wurde gegen ihn allerdings
wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ermittelt - dieses
Verfahren wurde im November 2021 eingestellt, "weil das Opfer, um das es
gegangen ist, ihn nicht wiedererkannt hat", wie die zuständige
Staatsanwaltschaft am 23. Mai auf APA-Anfrage betont hatte.
Mann bot Kurse im Alpenverein an
Der Mann war 2019 dem Alpenverein beigetreten. Im Anschluss nahm er an einem Basecamp-Workshop teil, das sich über ein Wochenende erstreckte. "Die Jugendleiter-Ausbildung hat er nicht durchlaufen", räumte ÖAV-Vizepräsidentin Slupetzky ein. Er habe sich dafür zwar angemeldet, seine Teilnahme aber storniert. Über eine Sektion bot er trotzdem Aktivitäten wie Felsenklettern, Schneeschuhwandern und Abenteuerspiele an.
Zur Frage, ob gegen den Mann aktuelle Ermittlungen laufen, hieß es auf APA-Anfrage seitens der zuständigen Polizeidienststelle, eine Auskunft sei "aus datenschutzrechtlichen Gründen" nicht möglich.