In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sony Interactive Entertainment für die PlayStation sind 40 Vertragsbestimmungen laut OLG Wien unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Sony Interactive Entertainment wegen deren Allgemeiner Geschäftsbedingungen für die PlayStation geklagt, woraufhin das Oberlandesgericht Wien 40 Klauseln als unzulässig erkannte - nicht rechtskräftig.
Abgestraft wurde unter anderem der Verfall von Guthaben, die automatische Umwandlung von Gratis-Abos in gebührenpflichtige Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung sowie Haftungsvorschriften der Eltern, so der VKI.
"Das Urteil sorgt für Klarheit hinsichtlich unterschiedlichster Fragestellungen bei Online-Diensten und Videospielen. Von besonderer Relevanz ist das Urteil vor allem auch deswegen, da andere Spieleplattformen und Online-Dienste zum Teil sehr ähnliche Klauseln haben", so der VKI am Dienstag in einer Aussendung.