Am Montag wurde der Kabarettist Florian Scheuba im Wiener Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen.
Er hatte dem ehemaligen Soko-Tape-Chef und heutigen Bundeskriminalamtsdirektor Andreas Holzer in einer "Standard"-Kolumne Untätigkeit im Vorfeld der Ibiza-Affäre vorgeworfen, woraufhin ihn dieser geklagt hatte. "Man darf nicht jedes Wort auf die Waagschale legen", sagte Richter Stefan Romstorfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Scheuba von dem Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen
Schon Scheubas Verteidigerin Maria Windhager bezog sich auf das Wort "vorgelegt", auf das sich die Anklage berufen hatte. Denn der Kabarettist hatte im "Standard" 2021 behauptet, dass Holzer schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt" worden sei. Es sei nie geschrieben worden, dass Material tatsächlich übergeben worden sei, sagte Windhager.
Scheuba habe Holzer im Fall des Ibiza-Videos Untätigkeit unterstellt
Anwalt Ramin Mirfakhrai, der
2015 mit belastenden Informationen über den damaligen FPÖ-Chef
Heinz-Christian Strache an Holzer herangetreten war, habe diesem kein
Beweismaterial übergeben oder gezeigt und keine Zeugen genannt, sagte
Holzers Anwalt Peter Zöchbauer. Windhager betonte jedoch, dass Holzer
"nachweislich sehr weitgehend über die Vorwürfe informiert" gewesen sei.
Dessen Privatanklage hält sie für eine SLAPP-, also
Einschüchterungsklage.
Tatsachenkern in der Satire, der sich als wahr erwiesen habe
Der Richter sah in der Satire einen Tatsachenkern, der sich als wahr erwiesen habe. Er teilte Windhagers Auffassung, es hätte sich bei der Kolumne nicht um einen Vorwurf
des Amtsmissbrauchs gehandelt. Vorgeworfen werde nicht Amtsmissbrauch,
sondern eine "typisch österreichische Untätigkeit", so die
Verteidigerin.
Behauptung über Holzers Umgang mit Ibiza-Video in Kolumne
Scheuba hatte in seiner Kolumne behauptet, das Ibiza-Video
wäre "ohne die folgenschwere Arbeitsverweigerung Andreas Holzers wohl
nie zustande gekommen." Als diesem Beweismaterial - etwa ein Foto einer
Bargeldtasche in Straches Auto - gezeigt wurde, hätte Holzer lediglich
einen unvollständigen Aktenvermerk getätigt. Erstmals wurde der Fall am 17. Jänner verhandelt und seither mehrfach vertagt.