Das Umweltministerium will die Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Bau von Windkraftanlagen weiter beschleunigen.
Zukünftig sollen Anlagen in Bundesländern ohne Energieraumplanung auch ohne Widmung gebaut werden dürfen, es soll weniger Doppelprüfungen in den Verfahren geben und der Energiewende soll ein besonders hohes öffentliches Interesse gesetzlich zugeschrieben werden, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Montag.
Das Klimaministerium will UVP-Verfahren beschleunigen
Das Burgenland, Niederösterreich und die Steiermark seien
die Bundesländer, die bereits jetzt eine Energieraumplanung haben, "dort
stehen auch 95 Prozent der Windrädern", sagte
IG-Windkraft-Geschäftsführer, Stefan Moidl in der Pressekonferenz. In
Oberösterreich gebe es 30 Windräder, in Kärnten derzeit 2 und 10 würden
gerade gebaut, "sonst gibt es ja keine Windräder". Begründung gebe es
dafür keine, auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg gebe es Standorte,
die sowohl von den Windverhältnissen als auch in Bezug auf den
Naturschutz "hervorragende Möglichkeiten" für den Bau von Windkraftanlagen bieten würden.
95 Prozent der Windräder in NÖ, Burgenland und der Steiermark
Die fehlende Energieraumplanung in einigen Bundesländern führe dazu, dass es dort oft keine ausgewiesenen Flächen für
Windkraftanlagen gebe und entsprechend auch keine Widmungen, "das
blockiert und hindert den Ausbau", sagte Gewessler. Geht es nach dem
Vorschlag des Klimaschutzministeriums, soll deshalb zukünftig in
Bundesländern ohne Energieraumplanung keine Widmung für
Erneuerbaren-Anlagen mehr notwendig sein. Stattdessen soll die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch ohne Widmung starten, der
Standort werde dann dort geprüft. In Ländern mit Energieraumplanung
werde weiterhin nur in den ausgewiesenen Zonen gebaut.
Fehlende Energieraumplanung in einigen Bundesländern beklagt
Außerdem
gebe es derzeit Regelungen, die dazu führen, dass manche Fragen im Laufe
des Verfahrens mehrfach geprüft würden, so Gewessler. Das sei
beispielsweise beim Landschaftsbild der Fall: Bereits in der Zonierung
werde geprüft, ob eine Anlage das Landschaftsbild stört, im UVP-Verfahren
müsse dann nochmals nachgewiesen werden, dass das nicht der Fall ist.
"Diese Hürde können wir uns sparen", sagte die Ministerin. Weiters will
Gewessler im UVP-Gesetz festschreiben, dass die Energiewende ein
besonders hohes öffentliches Interesse hat.
Manche Fragen würden im UVP-Verfahren mehrfach geprüft
Bei den Maßnahmen
handelt es sich um Vorschläge des Klimaschutzministeriums, die, wie die
UVP-Novelle, noch regierungsintern abgestimmt werden müssen. Einen
Zeitplan für die
Umsetzung gibt es noch nicht. Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sei das
Ziel, 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 aber
festgeschrieben, und man brauche jetzt eine Energieraumplanung, die
geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen. Gewessler geht deshalb davon
aus, dass "wir die drei Maßnahmen rasch umsetzen können".
Von Umweltorganisationen gab es größtenteils Lob für Vorschläge
Von Branchenvertretern und Umweltorganisationen gab es größtenteils Lob für
die Vorschläge. Österreichs Energie, die Interessenvertretung der
E-Wirtschaft, begrüßte unter anderem das Vorhaben, Prüfprozesse zu
vereinheitlichen, indem Mehrfachprüfungen künftig entfallen sollen. Die
E-Wirtschaft mahnte aber dazu, die Gesetzesänderung mit dem
Gesetzgebungsprozesse auf europäischer Ebene abzustimmen. "Andernfalls
könnte nach Beschluss der geplanten UVP-Novelle gleich die nächste
Anpassung drohen", wird Barbara Schmidt Generalsekretärin von
Österreichs Energie in der Aussendung zitiert.
Dachverband Erneuerbare Energie Österreich begrüßte den Vorstoß
Auch der
Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) begrüßte den Vorstoß
von Gewessler und nahm die Bundesländer in die Pflicht. Diese müssten
mehr Flächen ausweisen, auf denen Windparks gebaut werden können.
Das
Ökobüro, das gleich mehrere Umweltschutzorganisationen vertritt,
äußerte sich ebenfalls größtenteils positiv. Kritisch sieht man
allerdings das Festschreiben des besonderen öffentlichen Interesses der
Energiewende. Dieses sei bereits jetzt de facto der Fall. So werde
bereits jetzt in den meisten Verfahren, in denen zwischen dem Ausbau der
Erneubaren und dem Schutz der Biodiversität abgewogen wird, meistens zu
Lasten der Biodiversität entschieden.