Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher festgestellt, teilte das Landesgericht Krems am Dienstag mit, das zuvor anders entschieden hatte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher festgestellt, teilte das Landesgericht Krems am Dienstag mit, das zuvor anders entschieden hatte.
Das für die Justizanstalt Stein zuständige Vollzugsgericht hatte Josef F. mit Beschluss vom 1. April bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und angeordnet, dass damit weiter die über ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe vollzogen wird. Die Staatsanwaltschaft Krems erhob dagegen Beschwerde, der Folge gegeben wurde.
(APA/Red)
